Vorwort
Immer wieder kommen Fragen auf zu den Begriffen Person und/oder Mensch, inwieweit sogar beides als übereinstimmend betrachtet werden könnte. Die Antwort wäre - Ja und Nein. Nachfolgend will der Autor seine Sicht, aufbauend auf seine Recherche-Ergebnisse und des Studiums öffentlicher Literatur, lediglich zu dem Begriff Person darlegen, weil selbst der Begriff Mensch eine besondere und ebensolche ausführlichere klärende Aufmerksamkeit verdient. In der Anwendung privaten und/oder öffentlichen Rechts innerhalb des Systems, ganz gleich welcher Art und Form, was grundlegend Prozesse rein kommerzieller Art sind, scheint ohne die Person keine Handlung bzw. Rechtsausübung möglich zu sein. Das Erstaunliche an der ganzen Sache ist, daß sich in diesem System scheinbar alles, außer um Geld oder geldwerte Mittel oder handelbare Titel, vor allem um Personen verschiedener Art und Bezeichnung dreht.
Da nun beim Studium einer vorliegenden Auswahl von Literatur dem Autor einige Ungereimtheiten aufgefallen sind, sei es ihm erlaubt, diese nachfolgend mit seiner Sicht und Schlußfolgerung zu beleuchten, er will Anregungen geben und macht darauf aufmerksam, daß der Leser sich dazu seine eigene Sichtweise entwickeln mag. Der Autor hat dazu die entsprechende Literatur, auch wenn nur auszugsweise zitiert, für das Selbststudium referenziert.
Recherche-Ergebnisse und Deutungen
Auffälligkeiten und bemerkenswerte Äußerungen sind fett markiert, entweder für eigene Gedanken als Hinweis oder mit einer Nummer versehen für zusätzliche Hinweise und Schlußfolgerungen des Autors in einer Fußnote als roter Text.
Der Autor bezog sich vorwiegend auf ihm zur Verfügung stehende Dokumente und Literatur sowie frei zugängliche Veröffentlichungen im Internet.
Gerhard Köbler schreibt in seinem Juristischen Wörterbuch 15. Auflage:
PERSON
ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann (Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch (1) und zwar von der Vollendung seiner Geburt bis zu seinem Tod. Juristische (früher moralische) P. ist die rechtlich geregelte soziale Organisation (Zusammenfassung von Menschen oder Sachen), der die geltende Rechtsordnung eine eigene allgemeine Rechtsfähigkeit zuerkennt, so dass sie unabhängig von ihrem Mitgliederbestand selbst Träger von Rechten und Pflichten ist (1). […] Im Übrigen steht die juristische P. der natürlichen P. soweit dies sinnvoll ist, gleich (1). […]
[(1) Hier wird behauptet, daß durch eine (möglicherweise Recht-gebende) Institution, die nicht näher erwähnt wird, der Mensch zur Natürlichen Person erklärt ist. Wenn wir für einen Augenblick davon ausgehen, daß als Mensch der lebende Mann oder das lebende Weib gemeint sein könnte, dann wäre ihm oder ihr damit die Selbstbestimmung aberkannt und eine Maske aufgesetzt (lat. personare - hindurch tönen / reden), Rechte und Pflichten zugewiesen, denn im jungen Alter von wenigen Tagen oder Wochen ist wäre aus Sicht des Autors ein kleiner Knabe oder ein kleines Mädchen kaum imstande, sich als Rechtssubjekt zu definieren, sich Rechte und Pflichten anzueignen und sich damit als Natürliche Person zu definieren. Es wird behauptet, daß der Mensch die Natürliche Person ist und lediglich Träger von Rechten sein kann - wobei das Tragen auf eine Last hindeutet - und es wird vermutlich davon ausgegangen, daß der (lebende) Mensch von Natur aus über keinerlei Rechte verfügt, denn das von Natur gegebene Recht auf freies Leben, Nahrung, Wasser, Kleidung, Wohnen, freies Reisen, Unversehrtheit des Körpers usw. auch in sonstigen Erklärungsmodellen keinerlei Erwähnung findet. Dies würde darauf hindeuten, daß die angedeuteten Rechte und Pflichten eher fiktiver, also künstlicher Art sind, den von Natur gegebenen Rechten (Naturrecht) somit gegenüberstehen, ja diese sogar ausschließen. Das Verhalten des Systems gegenüber den (lebenden) Menschen in deren Funktion als Person deutet jedenfalls stark darauf hin.
Der letzte Satz wirkt wie eine Art Hintertür für das „Rechtesystem“, daß je nach „übrigem“ (sonstigem) Fall sich das System aussuchen kann, ob die jur. Person wie eine natürliche oder auch umgekehrt behandelt werden kann, um je nach Sachlage das beste Rechtergebnis zu erzielen. Dann stellt sich jetzt nur noch die Frage, wer oder was entscheidet, was und ob es sinnvoll ist und zu wessen Vorteil?]
Wikipedia schreibt dazu wie folgt -auszugsweise- (Stand 01/2019):
ALLGEMEINES
Zusammen mit den natürlichen Personen bilden die juristischen Personen den Oberbegriff Personen, denen das Zivilrecht die Sachen und Rechte gegenüberstellt (2). Während die natürliche Person ihre Handlungsfähigkeit im Alltag durch Handeln selbst ausüben kann, benötigt die juristische Person dazu natürliche Personen, welche für sie handeln. Die heute herrschende Meinung sieht die juristische Person als selbst handelnd durch ihre Organe an, deren Handlungen gelten innerhalb ihres Wirkungsbereichs als Handlungen der juristischen Person. Juristische Personen erlangen ihre Handlungsfähigkeit erst durch die in den Organen tätigen Organwalter. Handlungen der Organwalter stellen unmittelbar auch Handlungen der juristischen Person dar, sind jedoch kein Fall rechtsgeschäftlicher Stellvertretung.
NATÜRLICHE PERSONEN
Von natürlichen Personen spricht man im Zusammenhang der Rechtsfähigkeit. So versteht man darunter den Menschen als Träger von Rechten und Pflichten. Mit der Vollendung der Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit auch zu einer natürlichen Person (3) (siehe §1 BGB - ‚Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.‘). Die Rechtsfähigkeit endet bei natürlichen Personen mit dem Tod.
JURISTISCHE PERSONEN
Bei juristischen Personen unterscheidet man zwischen juristischen Personen des privaten Rechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Dabei kann eine juristische Person eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse sein, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist (4), d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. Die Rechte und Pflichten der juristischen Personen werden dabei von einem Vertreter wahrgenommen.
JURISTISCHE PERSONEN DES PRIVATEN RECHTS
Die Grundform der juristischen Personen des privaten Rechts ist der eingetragene Verein (e.V.). Dieser erlangt seine Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Vereinsregister. Weitere juristische Personen des privaten Rechts sind beispielsweise die GmbH, die Aktiengesellschaft oder auch eine eingetragene Genossenschaft. All diese Formen bauen auf der Grundform des Vereins auf. Der Beginn der Rechtsfähigkeit fängt hier mit der Eintragung ins Handelsregister an.
JURISTISCHE PERSON DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Die juristische Person des öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Dies sind beispielsweise Bund, Land, Gemeinden oder auch berufsständige Kammern wie die IHK oder die Ärztekammer. Generell wird unterschieden zwischen Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und Stiftungen öffentlichen Rechts.
[(2) Die Deutungen von/in Wikipedia führen hier nach Ansicht des Autors zu einem Trugschluß, daß wenn das Zivilrecht den Personen die Sachen und das Recht gegenüberstellt, Personen KEINE Sachen (Dinge, Vorgänge, Angelegenheiten u.ä.) wären, das dann zum Schluß führt, daß diese nur noch Substanzielles und Lebendiges sein könnten. Da aber vor Gericht in Anwesenheit von Menschen (in der Funktion als „erschienene“ Personen) trotz allem „in Sachen“ ( in rem, in res) verhandelt wird (bis der meist angeklagte lebende Mann oder das Weib sich als Person zum aufgerufenenen Namen meldet und dann „actio in personam“ weiterverhandelt wird), muß es sich hierbei entweder um eine absichtliche Täuschung in den Bedeutungen der Begriffe handeln und der wahre Zusammenhang bleibt unerklärt oder die Erklärungen wurden mit einem Mangel an Sachkenntnis verfaßt, was Bedenklichkeit erzeugen würde.
Die natürliche Person gerät somit zu einem Oxymoron, in dem man ihr Lebendigkeit zuspricht, sie gleichzeitig aber auch als Sache behandelt. Da eine Person aus rein naturbezogener Sicht NICHT wie ein Baby (Knabe und/oder Mädchen) während der Niederkunft der Mutter auf die Erde (hernieder) kommt, sondern durch die Registrierung des Namens von Sohn und/oder Tochter beim Staat erst geboren wird und somit das „Licht der Welt“ erblickt (eher die Beleuchtung in der Klinik innerhalb eines künstliches Gedankenkonstruktes Welt - nicht Erde und Natur!), bestätigt und dokumentiert / quittiert mittels einer „Geburts“-Urkunde, kann die Person KEIN lebendes geistig-sittliches Wesen, sondern lediglich eine Sache sein, zumal dieser vom Zeitpunkt der Registrierung und damit der „Geburt“ durch den Staat (NICHT durch die Mutter!) eine Registriernummer zugewiesen wurde. (Nummer der Geburtsurkunde) Natürliche Personen kommen in der Natur NICHT vor, sie sind KEINE Kreation der Natur! Nach der kraft Gesetzes Geburt der Person kann diese für eine Vielzahl an Privilegien auch eine große Menge an Nummern (Kunden-Nr., Steuer-ID, Personal-ID usw.) tragen, so wie eine Sache in verschiedenen Angelegenheiten auch durch andere Nummern repräsentiert werden kann.
Interessant wäre hier auch die Frage: Was würde geschehen, wenn Mutter (und Vater) den frisch nieder gekommenen Knaben und/oder das Mädchen NICHT beim Standesamt des Staates, in dem die Mutter aktuell lebt, anmeldet und der Knabe und/oder das Mädchen keine Registriernummer erhält? Ist er oder sie dann kein Träger von Rechten und Pflichten und auch KEINE Natürliche Person?
(Siehe zu „geboren“ auch Wikipedia: » Orderpapiere: (Zitat)
„[…] Wertpapierrechtlich wird zwischen geborenen und gekorenen Orderpapieren unterschieden. Bei geborenen Orderpapieren ist ihre Eigenschaft als Orderpapier kraft Gesetzes vorgesehen, während gekorene Orderpapiere erst durch Hinzufügung einer positiven Orderklausel zu Orderpapieren ausgestaltet werden können; […]“
Dies läßt den Schluß zu, daß ebenso wie Orderpapiere (eindeutig eine Sache) kraft Gesetzes auch (natürliche) Personen als geboren gelten.]
[(3) Etwas abweichend zu Köbler (s.o.) behauptet Wikipedia an der Stelle, daß der (lebende) junge Knabe und/oder das Mädchen erst durch die Erlangung einer Rechtsfähigkeit zur Natürlichen Person wird. Es wird nicht erwähnt, zu welcher Art und Form von Recht eine Fähigkeit erlangt wird, eventuell Bürgerrecht, Zivilrecht, Strafrecht usw.. Denn die Fähigkeit zu von Natur (Schöpfer, Gott, Universum, Kosmos etc.) aus gegebenem Recht, dem Naturrecht, ist bereits voll ausgeprägt, niemals abwesend und kann auch durch keine fiktionale Institution abgesprochen werden, es sei denn, diese Institution kann eine von Gott gezeichnete Legitimation dafür vorweisen. Die Kenntnis über die Fähigkeit, Naturrecht zu praktizieren, zu leben, kann dem Knaben oder dem Mädchen durchaus vorenthalten werden, doch dieses Wissen über die Naturgesetze liegen in jedem lebenden Wesen tief innen, wenn auch teilweise noch verborgen.]
[(4) Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, daß eine jur. Person mit seiner Gründung nicht rechtsfähig ist, wohl aber geschäftsfähig und erst durch gesetzliche Anerkennung, also kraft Gesetzes, Rechtsfähigkeit erlangt und diese dann auch nur durch die Vertreter (die nat. Person/en) verwirklicht werden kann.
Dazu ein fiktives Gedankenbeispiel: (Namen sind frei erfunden)
Ein Sachbearbeiter des Finanzamtes der Stadt Mustling will eine Steuerangelegenheit klären und lädt die betroffene Tischlerei Wiesemeyer zu einem Gespräch ein. Der Tischlermeister öffnet den Brief und erkennt, daß lediglich die Tischlerei (als Juristische Person) angeschrieben wurde, jedoch kein Verantwortlicher namentlich direkt erwähnt. Der Termin verstrich, ohne daß die Tischlerei im Finanzamt vorstellig wurde. Der Sachbearbeiter meldet sich daraufhin per Telefon in der Tischlerei und fragt nach, warum keiner der Einladung gefolgt sei. Daraufhin antwortet ihm der Tischlermeister: „Nun ich habe der Tischlerei den Termin mitgeteilt und bin davon ausgegangen, daß damit die Sache vom Tisch sei.“ Der Sachbearbeiter war darüber verwirrt und meinte, daß er davon ausging, den verantwortlichen Geschäftsinhaber zu begrüßen. Doch der wurde im Schreiben nicht direkt angesprochen, sondern nur das Geschäft, die Tischlerei.
An diesem Beispiel kann man erkennen, daß eine jur. Person lediglich eine Registrierung mit einer Nummer ist und ein Name auf einem Blatt Papier oder auch auf einem Leuchtschild über der Tischlereiwerkstatt und weder schreiben, noch lesen und zu einem Termin anwesend sein kann. Dann fragt sich auch, wie kann eine Registriernummer und/oder ein Name irgendein Recht oder eine Pflicht verwirklichen, wenn nicht durch die (natürlichen) „Personen“ (eigentlich lebenden Menschen), die diese Unternehmung mit Leben(senergie) füllen und die damit in die ihnen übertragenen Rechte und Pflichten, also Haftung und Verantwortung, eintreten. Aus der Sicht des Autors kann eine jur. Person weder ein Recht verwirklichen, noch in die Haftung genommen werden, denn sie ist nur eine Idee, eine Fiktion, ein Name und ohne den (lebenden) Menschen mittels der übertragenen nat. Person nicht existent und nicht rechtswirksam, da eine Fiktion keine Willenserklärung zum Abschluß eines Rechtsgeschäfts abgeben kann.]
Im Juraforum unter „juraforum.de/lexikon/juristische-person“ ist Folgendes zu lesen (Stand 01/2019):
Natürliche Person
Der Rechtsbegriff natürliche Person meint den Menschen als Rechtssubjekt, das heißt als Träger von Rechten und Pflichten. Er ist in den §§ 1 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] geregelt und von der juristischen Person zu unterscheiden (vgl. dazu §§ 21 ff. BGB).
Das entscheidende Merkmal der natürlichen Person ist also die Rechtsfähigkeit. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt. Sie ist damit unabhängig von Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Herkunft. Sie kann einem Menschen auch nicht durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung aberkannt werden. Allerdings kann auch ihr Träger sie nicht durch Verzichtserklärung aufheben oder beschränken (5).
[(5) Dies ergibt sich aus Sicht des Autors aus dem bisher nicht erwähnten Art. 10 des EGBGB, der da lautet:
„(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“
Hierbei geht es wohl um die (Staats)Angehörigkeit der Person, die diese mit der Geburt und Registrierung erschaffen / begründet hat. Somit hat der (lebende) Mensch, dem diese Person übertragen wurde, nicht das Recht, diese Person rechtlich einzuschränken, zu behindern oder abzulehnen. Doch - Verträge sind verhandelbar!
EGBGB = Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18.08.1896]
Juristische Personen des Privatrechts
Die juristische Person des Privatrechts ist im Sinne der o.g. Definition eine Personenvereinigung, die Träger eigener Rechte und Pflichten ist. Im Zivilrecht sind dabei in der Regel die Körperschaften gemeint, die regelmäßig von den Gesamthandsgemein-schaften i.S.d. §§ 718, 179, 739 BGB (= i.d.R. Personengesellschaften) zu unterscheiden sind.
Juristische Personen des Privatrechts sind insbesondere:
a) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
b) Die Aktiengesellschaft (AG)
c) Die eingetragene Genossenschaft (e.G.)
d) Der Verein
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind in der Regel ebenso Körperschaften, können aber auch öffentliche Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sein. Darüber hinaus gelten auch die sog. Beliehenen als juristische Personen des öffentlichen Rechts.
John Bouvier - A Law Dictionary 1856 beschreibt Person u.a. wie folgt:
(sinngemäß übersetzt)
„Dieses Wort gilt für Männer, Frauen und Kinder, die als natürliche Personen bezeichnet werden. Im Recht sind Mensch und Person keine exakt bedeutungsgleichen Begriffe. Jedes menschliche Wesen ist ein Mensch, ob er nun Mitglied der Gesellschaft ist oder nicht, was auch immer der Rang ist, den er innehat, oder was auch immer sein Alter, Geschlecht, etc. sein mag. Eine Person ist ein Mensch, der nach dem Rang, den er in der Gesellschaft einnimmt, mit allen Rechten auf die Stelle, die er innehat Anspruch erhebt und der mit den damit verbundenen Pflichten betrachtet wird. […] Sie wird auch verwendet, um eine Gesellschaft zu beschreiben, die eine künstliche Person ist. […] Personen werden auch in Bürger und Nichtbürger (aliens!) unterteilt, wenn sie in Bezug auf ihre politischen Rechte betrachtet werden. Wenn sie in Bezug auf ihre Bürgerrechte betrachtet werden, sind sie lebende oder bürgerlich Tote; siehe Bürgerlicher Tod, Gesetzlose und berüchtigte Personen. […]
[In der englischen (Rechts)Sprache ist die Vieldeutigkeit der verwendeten Wörter nicht immer klar oder exakt ins Deutsche übertragbar. So wird im Wörterbuch „person“ als Person, aber auch als Mensch übersetzt und „man“ bedeutet je nach Kontext Mensch, aber auch Mann. Auch wird die juristische Person als künstliche bezeichnet.
Bemerkenswert ist außerdem, daß hier fast einzigartig vom „Bürgerlichen Tod“ in Bezug auf die Person gesprochen wird, während sonstige Erklärungsmodelle diesen Fakt komplett ausblenden/verschweigen.
Bei Bouvier steht dazu sinngemäß: „[...] Die Änderung des Personenstatus einer Person, die durch Urteil eines zuständigen Gerichts zivilrechtlich für tot erklärt wurde. In diesem Fall gilt die Person, gegen die dieses Urteil verkündet wurde, als tot.“]
Das Herkunftswörterbuch von Duden aus dem Jahre 1963 bemerkt zur Person:
‚Person (weibl.): Das seit dem 13. Jh. bezeugte Subst. (mhd. persön[e]) beruht auf gelehrter Entlehnung aus lat. persona „Maske des Schauspielers; Rolle, die durch diese Maske dargestellt wird; Charakterrolle; Charakter; Mensch, Person, das selbst wohl aus dem Etrusk. stammt.‘
Und zu Personal meint das Buch weiter:
‚Das zu lat. persona „Maske; Schauspieler; Mensch" (vgl. Person) gehörende Adjektiv spätlat. personalis „persönlich", das als solches bei uns in Zus. wie Personalpronomen „persönliches Fürwort" lebt, hat im Mlat. die Bed. dienerhaft angenommen (nach entspr. mlat. persona „Diener"). […] Es bezeichnet heute einerseits die Gesamtheit der Dienerschaft, der Hausangestellten (beachte die Zus. Hauspersonal), andererseits gilt es insbesondere im Sinne von „Belegschaft, Angestelltenschaft".‘
[Interessant ist hier der Hinweis darauf, daß DIE Person ein Substantiv weiblichen Geschlechts ist, jedenfalls in der deutschen Grammatik. Im englischen Sprachraum zum Bsp. geht man einfacher damit um und macht alles zu einer geschlechtslosen Sache mit dem Artikel "the".
Es erscheint daher extrem befremdlich, einen Mann mit/als DIE PERSON zu bezeichnen. Welcher Mann dies von sich selbst behauptet, hat die Möglichkeit, diesen Nebel um den Geist zu lüften und in das Verständnis zu gelangen, wer bzw. was er ist.]
Schlußfolgerungen
Bleibt noch zu erwähnen, daß vielen Menschen auffällt, daß im System die Schreibweisen von jur. Personen klar und eindeutig ist und fast keine Variationen aufweisen, wobei jedoch die Schreibweisen nat. Personen erheblich voneinander abweichen und je nach rechtlicher Verwendung diese Verschiedenartigkeit ein nicht eindeutig erklärtes, doch aber gleichartiges Muster aufweisen.
Nun hat der Autor die deutsche Gerichtsbarkeit und im Allgemeinen die deutsche Sprache in der öffentlichen Anwendung als sehr präzise und treffend kennengelernt. Mancherlei Versuche, bei System- und/oder Rechtsvertretern rechtlich eindeutige Erklärungsmodelle zu erhalten, endeten in einem verschiedenfarbigen Deutungsnebel, der zur Klarheit kaum beitragen konnte.
Da treten folgende Varianten der Schreibweise der (angeblich) nat. Person in Erscheinung (nur männliche Schreibweise verwendet):
a) Mustermann, Max
(Schreibweise ev. gemäß DIN 5007 - Registereinträge, Melderegister, Vermögensauskunft, Urteile, Beschlüsse etc.)
b) MAX MUSTERMANN
(Schreibweise im PERSONALAUSWEIS und REISEPASS, in diversen ZOLL-Papieren, auf Grabsteinen)
c) Max Mustermann
(in diversem Schriftverkehr, Verträgen, Anträgen und Sonstigem)
d) Herr Max Mustermann auch HERR MAX MUSTERMANN
(Anschreiben/Anschrift in öffentlichem Briefwechsel ev. gemäß DIN 5008)
Zur möglichen Bedeutung der Schreibweise nach kanonischem Recht siehe unten und hier. Auffällig ist dabei, daß in einem Dokument verschiedene Schreibweisen der nat. Person verwendet werden und Nachfragen bei Behörden über die Hintergründe entweder unbeantwortet bleiben, was auf fehlendes Sach- und Fachwissen schließen lassen könnte oder daß Antworten absichtlich zurückgehalten werden, weil die Wahrheit nicht mitgeteilt werden soll / darf und ziemlich unangenehme Folgen haben könnte. Auch wird nur in ausgewählten speziellen Dokumenten und Formularen ein Familienname zur Person ausgewiesen und damit wie auf der Geburtsurkunde auf die nat. Person hindeuten, wo sonst nur der Name steht und mit der Sicht auf den § 17 Handelsgesetzbuch, in dem zu lesen ist:
„(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.“
Was nun wiederum auf die Verwendung des Personennamens für eine jur. Person hindeuten mag.
Vor allem in Skripten des Rechtsverkehrs treten verschiedene Schreib-Variationen zutage, wie in einer Vermögensauskunft, in der zum Bsp. die ABC Bank AG gegen Mustermann, Max Ansprüche erhebt oder auch in Gerichtsschreiben, wo die Anschrift wie oben gemäß Variante d) gestaltet ist, aber der Prozess zum Bsp. in Sachen ABC Bank AG (Klägerin) gegen Mustermann, Max (Beklagter) geführt wird. Wenn man nun davon ausgeht, dass nur (da ebenso registriert) die nat. Person in jedwede Haftung genommen werden kann (man stelle sich vor - die Tischlerei Wiesemeyer soll inhaftiert werden), muss daher die haftende nat. Person auf den rechtswirksamen Dokumenten (Vorlage für Rechtsgeschäfte) auch sachgerecht und präzise so ausgewiesen sein.
Wenn aber nur die Schreibweise gemäß Variante a) der nat. Person entspricht, welcher Art sind dann die anderen Schreibweisen und welche Art von Person könnte dies dann sein? Bezugnehmend auf die oben dargelegten verschiedenen Erklärungsmodelle zur Person bleiben nur noch verschiedene Varianten der jur. Person zur Auswahl.
So könnte zum Bsp. die Variante b) der jur. Person des Privatrechts entsprechen, da hier wohl ein privater Vertrag mit der Verwaltung von GERMANY vorliegen wird und die Person Teil der Gesamtheit der Dienerschaft, der Hausangestellten, als Hauspersonal in einem Geschäftsverhältnis gebunden ist, denn die nat. Person selbst gilt als nicht geschäftsfähig. Zum Bsp. kann im Allgemeinen für die nat. Person ein Bankkonto nur eingerichtet werden unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses. Die Bank selbst behandelt die Person als einen Kreditkaufmann (credit merchant), da auf dem Bankkonto Geldeingänge und -ausgänge stattfinden, Bankbuchungen bzw. Geldtransfers über das Konto stattfinden und oft auch Kreditkarten verwendet und Einlagen/Assets/Kredite u.ä. aktiviert werden, was wie professionelle Bankgeschäfte wahrgenommen wird. Das wiederum deutet stark darauf hin, daß diese Variante einer jur. Person entspricht, ganz einfach auf Grund des Mangels an Geschäftsfähigkeit der nat. Person im Rahmen solcher Finanzgeschäfte. Warum auf Grabsteinen die Verstorbenen im Allgemeinen in Großbuchstaben stehen, wäre eine interessante Aufgabe, zu hinterfragen.
Weiterhin könnte die Variante c) auf eine jur. Person des öffentlichen Rechts hindeuten, da diese Schreibweise in öffentlichen Dokumenten mit verbundenen Körperschaften auftaucht und dem Verhalten nach in Rechtsgeschäften mit diesen Entitäten eine Grundrechtsfähigkeit der Person ausgeschlossen scheint, weil Hinweise darauf zur Klärung und Heilung von rechtlichen Schieflagen zu keinerlei Ergebnis und Änderung führen.
Da die Person fast ausschließlich auf der Basis von Variante d) in der Verwirklichung von Rechtsgeschäften mit der Öffentlichen Hand angeschrieben wird, diese aber in haftungsgeladenen Papieren so nicht auftaucht, könnte dies eine unbestimmte jur. Person sein, die keiner oben in den Erklärungsmodellen dargestellten Version der jur. Person entspricht. Hier könnte die Antwort auf die Frage interessant sein, welcher Zweck und welche Haftung für die nat. Person mag wohl hinter dieser Version stecken, wenn bevorzugt die öffentliche Hand auf diese Schreibweise zurückgreift und fast einflußlos nicht davon abgebracht werden kann, aber auch keine Klarheit darüber geschaffen wird? Anfragen solcher Art bleiben fast ausschließlich unbeantwortet oder ohne wirklich logische Erklärung oder die Fragenden werden auf niedergeistige Weise als „Reichsbürger“ und Querulanten beschimpft, um diese Unbequemlichkeiten schnell wieder loszuwerden. Denn Fragenstellen wird in der Öffentlichkeit fast wie ein Angriff auf die nationale Sicherheit gewertet, obwohl ihr Slogan heißt „Wir lieben Fragen“, wenn man die Behörden-Rufnummer 115 wählt. Doch welche Fragen dort geliebt sind, das läßt das System offen.
Es bleiben weitere Fragen offen und werden sicherlich nachfolgend noch auf unserem Portal inhaltlich betrachtet, wie zum Bsp.:
- Warum wurde die Person nachträglich erschaffen, wenn der Mensch vorher schon da war?
- Warum behauptet das Recht, der Mensch sei eine Person und was bedeutet dann unter der Sichtweise dieses Rechts der Begriff Mensch?
- Warum kann man ALS Person fast KEIN Recht für sich beanspruchen, von dem es sich lohnt, es zu erlangen, es sei denn, man befaßt sich tiefgründig mit diesem künstlichen Recht?
- Warum verschweigt das System die wahren Hintergründe zu den Variationen der Schreibweise der Person und könnte dies mit einem Treuhandsystem zusammenhängen?
- Warum schweigen die im System Haftenden und Verantwortlichen fast generell zu Fragen, die wohl vor allem aus dem Motiv des Erlangens von Klarheit und Verständnis über die Zusammenhänge der kommerziellen Prozesse gestellt werden?
Der Autor möchte an dieser Stelle eine Antwort auf die hier gestellten Fragen offenlassen und dem Leser oder der Leserin die Chance geben, in eigenen Recherchen im Internet und/oder im Studium entsprechender Literatur zu hochwerten Denkanstößen zu gelangen.
Zu allerletzt noch ein Blick auf die Person aus Sicht der Logik
Die Logik interessiert sich in erster Linie für die Gültigkeit von Argumenten, so wird in der formalen Logik und Argumentationstheorie behauptet. Normalerweise wäre für die Beurteilung der Wahrheit von Prämissen und somit der Schlüssigkeit ein sachspezifisches Wissen erforderlich. Doch die meisten logischen Schlüsse sind sicherlich auch ohne akademischen Abschluß zu finden, wenn für den Betrachter einer Sache die Logik ein legitimes Mittel ist, Behauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die Gültigkeit von Behauptungen als Argumente läßt sich wohl in vielen Fällen ohne Rücksicht auf die sachlichen Inhalte beurteilen. Betrachten wir aus dieser Sicht Folgendes.
Man geht bei der Logik davon aus, daß die deduktive Gültigkeit der Konklusion (Schlußfolgerung) wahr ist, wenn die Prämissen gültig sind. (Beispiele Leibnitz Uni Hannover)
Es ist Benzin im Tank oder der Motor läuft nicht.
Der Motor läuft.
______________________
Also ist Benzin im Tank.
Wale sind Säugetiere.
Alle Säugetiere sind Warmblüter.
______________________
Wale sind Warmblüter
Nimmt man diese Beispiele nun als Vorlage und betrachtet die Behauptung, daß die Person der Mensch von Geburt bis zum Tode sei, dann ergäbe sich nachstehende Betrachtung:
Menschen haben Menschlichkeit
Personen haben Persönlichkeit
Personen gleich Menschen
______________________
Menschlichkeit gleich Persönlichkeit
Wenn also weiter der Mensch eine Person ist, dann gibt es schlußfolgernd nach obiger Theorie auch natürliche Menschen und juristische Menschen in gleichem juristischen Sinne wie nat. Personen und jur. Personen. Allerdings hat der Autor in den ihm bekannten juristischen Skripten des fiktionalen Rechts und bei Recherchen im Internet solche Begrifflichkeiten noch nie gelesen, außer in Thesen und Veröffentlichungen, die sich auf gleiche hinterfragende Weise mit dieser Thematik befassen, wie der Autor selbst.
Auch wenn das vom Autor entwickelte deduktive Gleichnis nicht unbedingt strikter akademischer Logik entspricht, doch könnte ganz natürlich Logik das gleiche Ergebnis entwickeln und auch dann, wenn man dies mit etwas Humor betrachtet.
Zur Bedeutung der Namensschreibung
(aus dem kanonischen Recht = Recht der Römisch-Katholischen Kirche = Basis aller Rechtssysteme)
Capitas Diminutio Minima
Vor- und Familiennamen mit großen Anfangsbuchstaben: Max Mustermann
Was in Kraft tritt, wenn sich nur die Verwandtschaftsverhältnisse ändern. Das ist eine minimale Entrechtung.
Capitas Diminutio Media
Familienname in Großbuchstaben geschrieben: Max MUSTERMANN
Worauf man seine Bürgerrechte verliert aber nicht seine Freiheitsrechte. Das bedeutet, man kann mit Bußgeld belegt aber nicht versklavt oder inhaftiert werden.
Capitas Diminutio Maxima
Gesamter Name in Großbuchstaben geschrieben: MAX MUSTERMANN
Was besagt, dass sich Euer Status von Freiheit in Leibeigenschaft ändert. Alle Bürgerrechte und Familienrechte werden abgetreten. Das bedeutet, man kann in jedem Umfange bestraft, inhaftiert oder versklavt werden, für jeden Zeitraum, den der Staat für angemessen hält.
namaste,
ich bin philipp
Weiterführende Links:
Wer oder was ist der Strohmann?
Die Illusion der Fiktion RECHT
PS als Aufruf:
Geehrte Menschen in den Funktionen haftender und verantwortlicher Personen der Verwaltungen, des Rechtes und/oder sonstigen systemischer Institutionen,
es wäre sicherlich ein sinnvoller und friedvoller Weg, den Menschen, die als die wahren Gläubiger und Kreditoren des Systems auch euer Brot backen und Wein keltern und die finanziellen Mittel dafür bereitstellen, die ihre Lebensenergie für eure gefüllten Kreditkarten investieren und daß eure Nachkommen studieren und heiraten können, nun endlich nach hunderten von Jahren der Verschleierung der Mechanismen und Theorien des systemischen Rechts und Kommerzes, welcher Art und Form auch immer, die Wahrheit zu präsentieren und sie dadurch in das Spiel auch als aktive Spieler mit einzubeziehen. Legt eure kommerziellen Waffen nieder und reicht euch selbst und uns die Hände und erkennt, daß auch ihr Teil dieses teuflischen Spiels seid und in satanischen Verträgen steckt, denen auch ihr nicht ohne weiteres entrinnen könnt. Denn wir sind EINS und auch auf eurer Seite, auch wenn eure Augen und euer Geist noch vernebelt sind durch die Farben der Privilegien im „Colour of Law“. Die Zeit dafür ist reif und Mutter Erde steht uns, ihren Kindern, zur Seite. Anderenfalls ist euch dann nicht mehr zu helfen, denn die Zeit ist gekommen.
Bildquellen: Wikipedia, jeweilige Verlage, selbst