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Grund und Boden

Vorwort

Wenn ich in diesem Beitrag mehrfach die Eintragungen von Wikipedia verwende, dann liegt dies nicht darin begründet, dass ich diesem Portal meine besondere Aufmerksamkeit schenke aufgrund von vermutetem Wahrheitsgehalt der dortigen subjektiven Meinungsäußerungen oder diese als "grundlegend" für meine individuelle Sichtweise verwende, sondern nur aus dem "Grund", weil genanntes Portal gesteuert (fast) immer als erstes erscheint, als kabalistisches Mittel zur Indoktrination, Manipulation und Täuschung der Menschen.
Ich bin kein Recht-Gelehrter, hatte aber in meiner beruflichen Laufbahn viel mit Antragstellung, Vertragsgestaltung und Projektentwicklung, also mit Mengen an Vorschriften, Ausschreibungen und Paragraphen zu tun. Wer also meine durch seine Recherche oder eigene Rechtkundigkeit ergänzen möchte - bitte gern über das Kontaktformular.

Den Dingen auf den "Grund und Boden" gehen

Wer sich ein eigenes Haus bauen oder kaufen will, einen Kleingarten pachten möchte, durch Erbschaft mit diesen Themen in Berührung kommt, stößt immer wieder auf Bezeichnungen, wie "Grund und Boden", Grundrechte, Grundbesitz, Grundsteuer, Grundbuch, Grundschuld und natürlich auch mit dem Grundgesetz - anstatt Bodenrechte, Bodenbesitz, Bodensteuer, Bodenbuch, Bodenschuld...
Was mag die Ursache dafür sein, dass in Bezug auf den Boden, das begeh-, bebau- und bewohnbare Land also, in Recht und Gesetz nur von Grund gesprochen wird? Anstelle von dem Recht auf Boden haben wir nur ein Recht auf Grund, was mit dem(n) Grundrecht(en) nicht zu verwechseln ist.

Nachfolgend möchte ich meine Recherche-Ergebnisse und meine Version einer Interpretation darstellen und euch damit anregend, selbst zu recherchieren und eigene Schlüsse aus den Fundstücken zu ziehen.

Bodenrecht und Boden(Grund)eigentum

Zu Zeiten der "demokratischen Bodenreform" in der DDR wurde noch von Bodenbewerbern gesprochen, auf die ein großer Teil des Großgrundbesitzes (ab 100 ha) und "des Grundbesitzes des ehemaligen Deutschen Reiches" (Original Wortlaut) aufgeteilt wurde. Der gesamte enteignete Grundbesitz und das Land der Großgrundbesitzer wurde in den lokalen Bodenfond übertragen und stand dann im Wesentlichen volkswirtschaftlichen Gütern der DDR-Landwirtschaft zu Verfügung. Heute werden diese Bewerber Grundstückbewerber genannt.

Und auch hier: Enteigung von Grundbesitz, kein Bodenbesitz. Das Wort (Grund)Eigentum findet im rechtlichen Sprachgebrauch keine Anwendung, denn Wikipedia sagt dazu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbesitz
"Grundbesitz ist der Besitz von Land, d. h. von Grundstücken oder bebauten Liegenschaften. Meistens ist jedoch mit „Besitz“ das Eigentum gemeint, weil die Umgangssprache zwischen den beiden Begriffen nur selten unterscheidet. In diesem Sinn bedeutet also das Wort Grundbesitzer Grundeigentümer."
Wer auch immer hier die Feder geführt hat will darauf hindeuten, dass es ("normalen" Menschen und Personen) nicht möglich ist, Eigentum (am Boden) zu erwerben, sondern nur Besitz (siehe weiter unten). Trotzdessen möchte ich bemerken, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Art 14 (1) und (2) von Eigentum spricht (siehe weiter unten), ob jedoch Grund, Boden oder wovon überhaupt, bleibt unerwähnt.

Das Akademische Wörterbuch sagt zum Bodenrecht folgendes:
http://universal_lexikon.deacademic.com/67820/Bodenrecht
Bodenrecht: Recht, das die Eigentums- u. Nutzungsverhältnisse am Grund u. Boden betrifft ... Gesamtheit der Rechtsvorschriften "In Deutschland weist das GG [Anm.: Grundgesetz] das Bodenrecht der konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern zu (Art. 74 Nummer 18), jedoch ist der dort verwendete Begriff des Bodenrechts enger zu fassen, da andere Gegenstände der Gesetzgebung, die thematisch dem Bodenrecht zuzuordnen sind, ebenfalls aufgeführt sind: Grundstücksverkehr, Siedlungs- und Heimstättenwesen, landwirtschaftliche Pachtwesen, Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum,...".
[Anm.: Hier also ist Eigentum doch möglich: Gemeineigentum!]

Zu Gemeineigentum sagt die eben genannte Seite u.a.:
Gemeineigentum: Eigentum einer Gemeinde od. Gemeinschaft zur allgemeinen Bearbeitung u. Nutzung
"...im heutigen Sprachgebrauch Eigentum, das zur Sozialisierung auf einen Rechtsträger (insbesondere den Staat) übertragen wird, der nach den Grundsätzen der Gemeinwirtschaft handelt."

Weitere Recherchen ergaben, dass das Bodenrecht als öffentliches Bodenrecht anzusehen ist, das den Schutz des Bodens, inklusive Denkmalschutz und geschuldet den Ansprüchen von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz ausdrückt und regelt. Sodass in Bezug auf Eigentum bzw. Besitz von Boden das deutsche Bodenrecht eher die PFLICHTEN gegenüber den "Grundstücksbesitzern" definiert, anstatt RECHTE.

Bodenrecht bei Google
In Google suche und finde ich zu Bodenrecht das "Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)", leider gilt dieses aber nur in der Schweiz. Bei Bodenrecht Deutschland erst werde ich fündig und leses bei jurispedia.org: "Wenn Boden bzw. ein Teil der festen Erdoberfläche einem Eigentümer rechtlich zugeordnet werden soll, so muss dieser Boden als Sache definiert werden können. Die genauen Grenzen eines Grundstücks müssen dazu eindeutig festgelegt und staatlich dokumentiert werden können. Dies erledigen in Deutschland die staatlichen Katasterämter in Zusammenarbeit mit den jeweiligen örtlichen Grundbuchämtern. Das deutsche Bodenrecht ist daher ein Teilgebiet des Sachenrechts."

http://universal_lexikon.deacademic.com/246002/Grund_und_Boden
"Die Fügung ist ein seit dem frühen 15. Jahrhundert bezeugter Ausdruck der Rechtssprache und bezeichnet den Besitz an Land, Boden den Grundbesitz..."

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/bodenrecht/bodenrecht.htm
"Gemäß Art. 14 Grundgesetz ist das Privateigentum am Boden Verfassungsgut. Das Recht des privaten Grundeigentums und der damit verbundenen Nutzungs- und Verfügungsrechte behandelt den Boden als eine unbewegliche Sache. Eine Verwertung des Bodens als Kreditsicherheit ist durch Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) im BGB geregelt. Der Grundstücksverkehr ist durch staatliche Vorschriften reguliert: Kataster, Grundbuchzwang, Beurkundungszwang von Grundstücksgeschäften."

Grundbesitz

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbesitz
Grundbesitz ist der Besitz von Land, d. h. von Grundstücken oder bebauten Liegenschaften. Meistens ist jedoch mit „Besitz“ das Eigentum gemeint, weil die Umgangssprache zwischen den beiden Begriffen nur selten unterscheidet. In diesem Sinn bedeutet also das Wort Grundbesitzer Grundeigentümer.
Gleiches Portal trifft allerdings beim Thema "Besitz" / "Unterschied zum Eigentum" folgende Aussage: Zitat "Während der Besitz das tatsächliche Herrschaftsverhältnis einer Person zu einer Sache bezeichnet, bezeichnet das Eigentum das rechtliche Herrschaftsverhältnis einer Person zu einer Sache." (https://de.wikipedia.org/wiki/Besitz)
Fazit: Die letzte Aussage bzw. Behauptung hebt in gewisser Weise die vorhergehende Aussage wieder auf, womit Grundbesitzer dann doch nicht Grundeigentümer wäre. Nun, es sind ja auch zwei verschiedene Worte, oder? Tja, so ist das mit dem fiktiven Recht - alles reine Fiktion und Sache der Auslegung und Interpretation.

Grund und/oder Boden?

Art 15 (GG)
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Art 14 (GG)
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
[Anm.: Wobei hier die "Allgemeinheit" nicht näher definiert wird, die sich in Bezug auf Eigentum Rechte einfordern kann. Wenn ich dann weiterhin mein Auto, mein Notebook oder mein WC im Haus betrachte, wird mir irgendwie klar, dass dies dann entweder nicht mein Eigentum ist (wie in Art 14 Abs. 2 definiert), sondern ich nur Besitzer dieser Dinge sein kann (im Falle der Einforderung von Rechten durch die Allgemeinheit)].

Grundrechte in Deutschland

Schauen wir uns weiter an, wie es hier mit den uns zugestandenen Grundrechten aussieht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)
"Grundrechte werden in Deutschland in der Bundesverfassung und in einigen Landesverfassungen gewährleistet. Im Grundgesetz sind die Grundrechte im gleichnamigen I. Abschnitt (Artikel 1 bis 19) verbürgt. Sie sind subjektive öffentliche Rechte(1) mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten(2) binden...
In Art 31 GG steht: Bundesrecht bricht Landesrecht..."
[Anm.: Es sind seit 1949 weder eine Bundesverfassung noch irgendwelche Landesverfassungen gültig bzw. in dieser Bezeichnung rechtwirksam. Fraglich bleibt hier die Aktualität und der anwendbare Rechtsbezug der Aussage in Wikipedia.]

(1) Subjektive (öffentliche) Rechte
lexexakt.de - Rechtslexikon
Das subjektive Recht ist die aus dem objektiven Recht abgeleitete konkrete Rechtsmacht des Einzelnen (Rechtssubjekt); Rechtssubjekt ist wer die Rechtsfähigkeit besitzt = alle natürlichen und juristischen Personen

(2) Staatsgewalt
Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, besonders Polizei und Armee), Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten.
[Anm.: Somit sind Rechte und Pflichten lediglich auf juristische und natürliche PERSONEN in der deutschen Rechtsprechung anwendbar. Ein Bezug auf den (lebenden) MENSCHEN ist in keiner der gefundenen Definitionen gegeben. Auch §1 BGB Beginn der Rechtsfähigkeit sagt lediglich: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." Ob es nun der lebende Mensch, das geistig-sittliche Wesen, oder der Mensch, welcher in den "Menschrechten" mit "Persönlichkeit" verbunden definiert ist, bleibt dabei offen.]

Grundrecht(e) in Google gesucht

Schauen wir nach, was Google Merkwürdiges zu "Grundrechte Deutschland" anzubieten hat. An erster Stelle natürlich Wikipedia, das Portal der Manipulations- und Desinformations-Trolle.
Google hat zum Thema aber noch mehr zu bieten. Bereits auf der ersten Seite wird die Perversion dieses System sichtbar. Grundrechte gibts hier gleich an 2. Position ganz günstig bei www.guenstiger.de und abgeschlagen 2 Plätze weiter erst bietet auch Amazon niedrige Preise und eine große Auswahl dazu. "Na, welches Grundrecht hätten Sie denn diesmal? Gebunden oder nur als Paperback? Auch Lieferung frei Haus ist möglich..." Nun gut, ganz so witzig ist es dann doch nicht mit den Grundrechten, denn was wirklich dahinter steckt ist alles andere als lustig.

Grundrechte bei Google Grundrechte bei Günstiger.de Grundrechte bei Amazon

Dr. Angelika Günzel, Uni Trier und Prof. an der Fachhochschule des Bundes
schrieb dazu in einem Dokument zum Sommersemester 2012:
"Grundrechte sind einerseits Rechte, die dem Staat voraus liegen: Freiheit, Gleichheit und Eigentum der Individuen als schützenswerte Rechtspositionen verpflichten und begrenzen die Ausübung staatlicher Gewalt (Abwehrrechte). Andererseits sind sie Rechte, die erst durch die Existenz des Staates möglich werden, da sie dem Individuum erst als Glied des Staates zu kommen (Mitwirkungs-/Teilhabrechte). Grundrechte sind aber immer individuelle Rechte, in die der Staat nicht ohne Rechtfertigung eingreifen darf."
[Anm.: "...die dem Staat voraus liegen..." - es sind also Rechte, die eher den Menschen zustehen?, denn der kommt vor dem Staat; dann aber doch nicht, da der Staat sie durch die Begründung der PERSON erst erschafft und sie somit den MENSCHEN wieder abgenommen werden?]

Die 3 päpstlichen Kronen

Der folgende kurze historische Abriss zeigt die wesentlichen Zusammenhänge.

Die 3 päpstlichen KronenAm 18. November 1302 erlies der Papst Bonifaz VIII. das Apostolische Schreiben (Päpstliche Bulle) UNAM SANCTAM, die dem Streit über die zwei Anfänge der Welt ein Ende setzt und die absolute Herrschaft des Papstes über die Welt und deren Geschöpfe manistiert. Der letzte Satz dieser Bulle lautet:
"Wir erklären, sagen und definieren nun aber, dass es für jedes menschliche Geschöpf unbedingt notwendig zum Heil ist, dem Römischen Papst unterworfen zu sein."
Dies entspricht der dreifachen Krone von Ba'al = päpstliche Tiara als erste testamentarische Treuhandgesellschaft.


Die erste päpstliche Krone trennt jeden neugeborenen Menschen von jeglichem Recht auf Besitz:
Im Jahre 1455 verfügte Papst Nikolaus V. durch die päpstliche Bulle ROMANUS PONTIFEX, dass jedes neugeborene Kind von allem Recht auf Eigentum getrennt wird. Das bedeutet nicht weniger, als dass man uns direkt nach der Geburt unser Recht auf Eigentum abspricht. Unser Haus, unser Grundstück, unser Auto, selbst unser Kind gehören nicht uns, sondern dem Vatikan! Wir haben lediglich ein Nutzungsrecht und nicht mehr. Für diese Nutzung zahlen wir deshalb auch eine laufende Gebühr, z.B. in Form von Grundsteuern oder Kfz-Steuern. Wenn wir diese Gebühren aus sozialen oder anderen Gründen nicht mehr zahlen können, werden wir zwangsvollstreckt, gepfändet, man nimmt uns unser Auto, unser Haus usw. wieder weg - unabhängig davon, ob wir diese bereits abbezahlt haben oder nicht.

Die zweite päpstliche Krone erklärt den menschlichen Körper zum Eigentum des Papstes in ewiger Knechtschaft als Sklave:
Im Jahre 1481 legalisierte Papst Sixtus IV. in seiner päpstlichen Bulle AETERNI REGIS dem Königreich Portugal den Besitz aller Länder und Gewässer südlich der Kanarischen Inseln bis etwa Mitte des Pazifiks, während Spanien den Rest erhielt.
Im Sommer des Jahres 1494 wird mit dem Vertrag von Tordesillas die Teilung der Welt in zwei katholische Hemisphären beschlossenes und verbindliches Völkerrecht. Zwei Könige teilen sich die Welt, während jedoch die beiden Königreiche Lehensgebiete der römisch-katholischen Kirche sind. Somit ist es die Herrschaft des Papstes über das Land und die Gewässer, über die gesamte Welt, verwaltet durch die beiden Königreiche. Der erste Vertrag zwischen 2 Parteien und zu Lasten Dritter, der Menschen in diesen Reichen (auch in den noch nicht eroberten), die davon keine Ahnung hatten und zu Sklaven der römisch-katholischen Kirche erklärt wurden im Namen des Herrn, vertreten durch den römischen Papst.

Die dritte päpstliche Krone erhebt Anspruch auf die Seele eines jeden Kindes:
Die dritte Krone wurde 1537 von Paul III durch die päpstliche Bulle CONVOCATION (Zusammenrufung) erschaffen, die ein dritter testamentarischer Endakt und der Wille eines testamentarischen Nachlasses ist für die Inanspruchnahme aller "verlorenen Seelen", verschollen auf See.

Alle 3 päpstlichen Kronen (3 Treuhandgesellschaften für jeden neu geborenen Menschen) begründen die 3 Formen des Rechts, die im Kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche begründet sind und den Kammern im Gericht zur Verfügung stehen:

  1. Handelsrecht (Richter ist der Schiedsrichter)
  2. See-kanonisches Recht (Richter ist der Bankier)
  3. talmudisches Gesetz (Richter ist der Priester)

Der Cestui Que Vie Act 1666

Als Gesetz erlassen von König Charles II. von England, um den Besitz verschollener Menschen (PERSONEN) verwalten zu können. Verschollene erhielten damit die Möglichkeit, sich innerhalb von 7 Jahren für lebend zu erklären, anderenfalls fiel deren Besitz der Kirche zu und sie wurden für tot erklärt. (siehe auch STROHMANN)

Was ist nun Grund und was ist Boden

Kurz und knapp möchte ich als Ergebnis meiner Recherchen behaupten: "Die Welt besteht nur aus Meer", denn der Vatikan ist die größte Seemacht auf Erden und der Pontifex maximus (Papst) der mächtigste Kapitän.
Mit der Geburt wird jeder Mensch für tot (Cestui Que Vie Act) und zur PERSON erklärt, was ihn damit zum Sklaven und Leibeigenen der römisch-katholischen Kirche degradiert, ob wir das nun wollen oder wissen oder auch nicht. Als BODEN kann somit das Land bezeichnet werden, dass sich vollständig im Besitz (hier genauer im Eigentum) der Kirche befindet und letztlich als GRUND der Grund des Meeres, der Seen und Flüsse. Daraus ergibt sich die Anwendung des Seerechts oder "admiralty law" als Bestandteil des Kanonischen Rechtes der Kirche in der rechtlichen Behandlung von Besitzrechten an Land und BODEN vor Gericht.
Der Richter wird in der Verhandlung im Gerichtssaal zum Käpitän der Sklaven-Galeere, in der PERSONEN (Sklaven) keine Chance haben, zu gewinnen. Zum Verhalten vor Gericht und den Abläufen findet ihr [hier] und [hier] wichtige Hinweise.
Somit ist alles, was wir als unser Eigentum glauben, wie Haus, Auto, Boot, landwirtschaftliche Fläche (sogar wir selbst und unsere Kinder), Eigentum der römisch-katholischen Kirche, vom Staat verwaltet, von Polizei und Heer bewacht und beschützt und nur vorübergehend zur Pflege und Bewirtschaftung in unserem Besitz und kann uns jederzeit und ohne Begründung wieder entzogen und wir auf unbestimmte Zeit inhaftiert werden, sollten wir uns an diesem Eigentum vergreifen, es beschädigen oder eigene Ansprüche anmelden.

Unsere Sicht der Dinge

  • Was ist das für ein Gott, was für ein Schöpfer, der seine Geschöpfe von Geburt an in einem lebenslange Schuld zwingt und in eine solche Sklaven-Diktatur zwingt und ihnen die Selbstbestimmung und Freiheit verweigert?
  • Was ist das für ein Schöpfer von Geschöpfen, wenn sie mit 10 Geboten (und sicherlich noch mehr) gemaßregelt werden müssen, sind wir Menschen etwa ein Missgeschick seiner Schöpfung? und nur die Vertreter Gottes, die Kirche ist von reiner Natur, uns zu züchtigen?
  • Was ist das für ein Gott der Menschen, der seinen Geschöpfen, seinen Kindern solches Leid antut, sie zu verbrennen oder zu Tode steinigen und zu foltern erlaubt, auch wenn es würdevoll getan wird. Welche dieser Qualen ist hier würdevoll?
  • Ist etwa die Vergewaltigung, Misshandlung und rituelle Tötung von Kindern durch Gottes' Vertreter im Namen dieses Herrn etwa ein Teil des Schöpfungsplanes? Ist solches Vorgehen vom Schöpfer wirklich gewollt?
  • Ist es wirklich von göttlicher Natur, Tiere, Lebewesen, Teile der Schöpfung in grausamer Massentierhaltung unter qualvollen Zuständen, vollgestopft mit pharamazeutischen Chemikalien leidvoll am Leben zu erhalten, bis sie für unsere Gelüste und Brotaufstriche respektlos in Schlachthöfen hingemetzelt werden?
  • Diese Liste von Fragen könnte noch weiter geführt werden.

Oder hat das alles überhaupt garnichts mit Gott - besser unserem Schöpfer (um ihn nicht mit dem in der Religion genannten zu verwechseln) - wirklich zu tun und kommt aus einer ganz anderen Richtung? Vielleicht aus folgender:

Ratzinger mit Satansgruß

Franziskus mit Satansgruß Dieser Gott und angebliche Schöpfer, dieser Petrus, Petri, Herr und welche Bezeichnungen er noch haben mag, dieser unmenschliche Gott kann nicht Schöpfer von Menschen, Tieren und des Planeten Erde sein, wenn er sie wie Aussätzige, wie ein Missgeschick der Schöpfung behandelt.
Scharze Magier
Dieser Römische Kult ist kein wirklich göttlicher, menschlicher Kult, sondern eher von satanischer und teuflischer Art, wozu sonst sind die sakralen Meister in scharz gekleidet? Schwarze Farbe oder Kleidung absobiert die Energien von Licht und Liebe.

Du bist Mensch und Souverän!

Erkenn dich als Mensch, als Teil eines Schöpfers, der mit seiner Liebe imstande war und ist, ganze Universen zu erschaffen und echte göttliche Wesen, die das ganze Universum bevölkern, so wie wir den Planeten, unsere Mutter Erde. Komm in deine Größe! Du bist nicht der LEGALE NAME, der in deiner Geburtsurkunde steht, die in den Tresoren der Crown Corporation im Namen des satanischen Gottes lagert und die die gesamte Menschheit als ihr Eigentum betrachtet, mit der sie machen kann, was sie will.
Du, ich, wir sind Teile des Schöpfers auf diesem Planeten, frei geboren, frei zu leben, EWIGE ESSENZ, höchster Wert auf diesem Planeten, Inkörperung des EINEN in der EINEN MENSCHHEIT.
Du kannst aber auch einfach so weiter machen "business as usual" und dich vor der Glotze von bunten Bildern hypnotisieren lassen, bis du die Fesseln an Händen und Füßen spürst. Doch dann ist es zu spät.

Die Entscheidung liegt bei dir! Rote oder blaue Pille?


Weitere Informationen:
Strohmann / Legaler Name / Person in den Downloads
Der_Reichtum_der_Kirche_ist_Blutgeld.pdf

Quellen:
http://www.mare.de/index.php?article_id=3628
Cestui que vie - Sklaven ohne Ketten
http://katholischedokumente.de.tl/
https://meinhinweis.wordpress.com/2012/12/28/das-teuflische-konzept-der-3-kronen-der-gewalt/
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/enthuellungen/daniel-prinz/wie-der-vatikan-die-weltherrschaft-an-sich-reisst-und-die-menschheit-versklavt.html

Bildquellen:
Wikimedia.org
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Letzte Aktualisierung: 03.12.2022
Tags: Grund Boden Recht Besitz Eigentum Papst Kirche römisch katholisch Kult Satan Cestui Que Vie Krone Crown Gesetz