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Die Illusion der Fiktion RECHT

Vorgedanken

Der Autor behauptet von sich nicht, besonders rechtsgelehrt oder rechtssicher zu sein, denn dafür gibt es Menschen, die sich ihr ganzes Leben lang damit befassen und den Wunsch haben, irgendwann einmal vollständig alles intellektuell erfasst zu haben. Was der Autor euch hier anbietet sind lediglich Recherche-Ergebnisse (03/2015) zum Thema und entsprechende Interpretationen auch aus aktueller Sicht (10/2017). Der Autor erlaubt sich schließlich, das angeblich auch für seine Person erdachte und erschaffene RECHT von rechts und links zu beleuchten und seine Schlussfolgerungen für eure eigenen Recherchen oder zur Diskussion anzubieten, um euren eigenen Weg zu finden, dieses System in seinem Wesen zu erkennen und euch dadurch aus den Zwängen durch Unkenntnis zu er-freien.

Habe ich RECHT oder nicht?

Justitia mit dem RichtschwertWir leben seit vermutlich Jahrhunderten, sogar seit Jahrtausenden in einem Gesellschaftssystem, das sich aus Führenden (Sklavenhaltern) und Unterstellten (Sklaven) in einer pyramidalen Hierarchie zusammensetzt. Die Sklaverei wurde nie abgeschafft, nur modifiziert, und das, obwohl unsere aktuellen RECHT-Systeme die Sklaverei verbieten und unter Strafe stellen. Das Zusammenleben dieser beiden "Klassen" menschlicher Wesen wird seither geregelt durch Recht und Gesetz im jeweiligen historischen Kontext, in welcher Form und Definition auch immer. Das gesprochene und gelebte Recht richtete sich dabei immer nach dem, wer das Sagen hatte (Monarchie, Kirche, Religion, Ursupator). Dies waren unter Garantie NIE die Menschen, die in untersten Schichten der Hierarchie lebten. Das hat sich bis dato scheinbar nicht geändert.

Gerade in der heutigen Zeit verspüren Menschen, die nicht in die Führungsebenen des Systems hineingeboren wurden, dass die Begriffe wie Recht und Gesetz, Gerechtigkeit, Grundrechte etc. nicht in ihrem Sinne erschaffen worden sind. Sie spüren und erleben immer mehr, wie sich angebliche (Grund-)Rechte, die sie glaubten zu besitzen, in Luft auflösen und sie ihr Eigentum, ihr Vermögen, ihr Hab und Gut und im schlimmsten Falle ihren kompletten Status (der Person) verlieren. Sie spüren und erleben auch, wie ihnen die zur angeblich Hilfe empfohlenen Sachkundigen des Rechts (Rechtsanwälte, Verteidiger usw.) kaum ein geRECHTes Urteil in den Häusern der RECHTE-Magie erwirken können, es sein denn es wird verhandelt Sache gegen Sache (Ding gegen Ding).
Wenn es jedoch darum geht, in einem notwendigen Streitfall (vor oder zu Gericht) für die Menschenwürde, für die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit und ich würde gern ergänzen den FREIEN WILLEN eines Menschen GeRECHTigkeit zu erlangen, versagen die Rechtsanwälte und Verteidiger zu fast 100%, denn der Gegner ist in diesem Fall (zu fast 100%) das SYSTEM, durch wen oder was auch immer vertreten. Habt ihr schon mal recherchiert, wieso Verbrechen an Menschen auch als Kapitalverbrechen bezeichnet werden? Meine Antwort: Menschen werden in diesem System zu PERSONEN umdefiniert - also ist es ein Verbrechen am "HUMANKapital" der Eigentümer der Person (das System). Eine Medien-Schlagzeile (18.02.2015) im Online-Blatt "Westphälische Nachrichten" verdeutlicht dies etwas: "Leiche im ausgebrannten Auto / Kapitalverbrechen oder Suizid".

Durch unsere eigene Unkenntnis der Hintergründe um Recht und Gesetz verlassen wir uns im guten Glauben darauf, dass ein Rechtsanwalt in einem sogenannten Gericht für uns GeRECHTigkeit erwirken will/kann/wird in einem Streitfall gegen das System, welches diese Anwälte in staatlichem (also System-)Recht ausbildet, auf ihre Zuverlässigkeit der Beherrschung des (System-)Rechtes (über)prüft, sie nur zulässt, wenn sie Recht-sicher sind und das System sich auf sie verlassen kann? Wie naiv wäre das wohl? Somit unterschreibt in einem Gerichtsstreit, in dem ein Anwalt deine Person vertritt (und du ihm diese Rechte übertragen hast) möglicherweise deinen Haftbefehl, deine Inhaftierung, die eigentliche der Anwalt absitzen müsste, denn er hatte im Sinne der Person ge- bzw. verhandelt, er hatte sie vertreten in deinem guten Glauben zu deiner Begünstigung, oder eben auch nicht. Ein Anwalt (nur ein Titel, eine Bezeichnung) ist immer zuerst dem System verpflichtet, aus dem heraus er erschaffen wurde (Studium, Zulassung, Registrierung).

Eigene Erfahrungen und Erkenntnisse

Seitdem der Autor sich mit diesem Thema beschäftige (bis heute ca. 5 Jahre), erscheinen die Zusammenhänge, Hintergründe, die Ursachen und die Basis der heutigen und speziell der RECHTsprechung in Deutschland immer klarer und verstehbarer. Dabei gleichen sich die nationalen Rechtekonstrukte erstaunlicherweise bis auf traditionelle und historisch gewachsene Besonderheiten. Denn hinter allem steht vermutlich die eine und für ALLE grundlegende RECHTsprechung, die der römisch-katholischen Kirche - das Kanonische Recht, im Besonderen das Seerecht oder "admiralty law" (Recht im Gericht) im Rahmen des Treuhandrechts bezüglich der Person.
Durch eigene Erfahrung konnte der Autor das Wesen dieses Systems in seinen Grundzügen erkennen und erleben, als er im Jahr 2014 seine Krankenversicherung bei der angeblichen "abc BKK" fristlos kündigte. Wissentlich, willentlich und mit Absicht führte der Autor im Zuge seiner Kündigung ein vor Ort Gespräch mit "seiner Betreuerin" bei dieser BKK mit dem Ziel, sie mit der neuen Rechtsituation vertraut zu machen, in fairer Art einfach von Mensch zu Mensch, Auge zu Auge und um ihr seinen freien Willen zu erklären. Sie war sichtlich erstaunt, verwirrt und überhaupt nicht davon zu überzeugen, dass sie in einem angeblichen Unternehmen arbeitet, statt in einer "Körperschaft öffentlichen Rechts", dass zwischen ihr und dem Autor kein Vertrag mehr existiert und ihn einfach aus der "Mitglieder"-Liste streichen könne.
Nun, das war damals noch etwas naiv betrachtet. Denn eine Person muss im System immer versichert sein, in allem, was diese Person innerhalb des Systems, also der Öffentlichkeit, tut. Und das ist vermutlich auch wirklich so. Damals hatte der Autor alles zu sehr auf sich selbst, als lebender Mensch, bezogen und auf seinen substanziellen freien Willen. Die Beschäftigung mit Kommerz(recht) hat die Sichtweise des Autors bedeutsam erweitert.

Habe ich nun Recht oder doch nicht?

Von da an lernte der Autor weitere neue "Betreuer/innen" per Anschreiben (Angebote und Drohbriefe) kennen, denn hier kommt ausschließlich das RECHT zur Anwendung, welches sich in fiktiven angeblichen Gesetzen ausdrückt, die es nicht zulassen, dass eine Person so einfach kündigen kann, ohne eine "neue" Krankenkasse nachzuweisen "für den Krankheitsfall". Eigenverantwortliche Erhaltung der Gesundheit ist hierbei nicht vorgesehen, was würden da wohl die PHARMA-Konzerne sagen?
Immer wieder wurde der Autor mit Gesetzes-Auszügen beschossen und dass sein FREIER WILLE hierbei keine Rolle spielt. Denn - FREIWILLIGE Sozialversicherung bedeutet, dass man als Mitglied die Wahl habe, welcher Krankenkasse zu erlauben sei, die (Zwangs)beiträge zu erheben, fast ausschließlich aus dem Grund, dass Personen in diesem System versichert sein müssen.
Gut, dann sollen sie ihre Person versichern, doch was hat das mit dem Autor selbst zu tun? Gehört ihnen etwa der physische Körper, ist dieser deren Eigentum? Falls ja, dann würden wir uns einem ganz anderen Rechtskreis bewegen, in dem des substanziellen Rechts, des Naturrechts und damit würden wir die fiktionale Rechtsebene verlassen und auf die der lebenden Männer und Weiber mit unbegrenzter kommerzieller Haftung eintreten.

Einige (Be)Deutungen von Recht

Dass der Begriff / das Ding / die Sache RECHT scheinbar nicht so ganz eindeutig definierbar ist (wie soll es bei einer Fiktion anders sein?), wird in den folgenden Auszügen am Beispiel sichtbar; gefunden im Internet. Die Anmerkungen ergaben sich aus der Betrachtungsweisedes Autors, jeder kann und soll sich dabei seine eigene Meinung bilden und selbst recherchieren.

Wikipedia

[1] Recht im objektiven Sinn: staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird
[2] Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun, bzw. Verpflichtung, etwas zu unterlassen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt
[Anm.: Wozu "anerkannte" (vom VOLK etwa?), wenn sie staatlich festgelegte Ordnung ist, garantiert durch staatlich organisierten Zwang? RECHT oder doch nur ZWANG? Eine etwas extreme Sichtweise bei Wikipedia.]

lexexakt.de - Rechtslexikon

Dem Begriff RECHT kann man sich von mehreren Seiten nähern. Eine Möglichkeit ist die Einteilung des Rechts in "objektives Recht" und "subjektives Recht". Mit objektivem Recht wird die Gesamtheit aller für ein bestimmtes Gebiet (z.B. die Bundesrepublik Deutschland) geltenden Normen bezeichnet. Unabhängig von ihrer Normqualität, d.h. dazu zählen formelle Gesetze ebenso wie materielle Gesetze, ungeschriebenes Gewohnheitsrecht ebenso wie die Rechtsfortbildung durch Richter.
[Anm.: Also Fortbildung der Richter nach rechts?! Außerdem (*)]
Allen diesen Normen ist gemeinsam, dass sie die Beziehungen zwischen verschiedenen Rechtssubjekten (z.B. Menschen) untereinander und ihre Beziehungen zu Rechtsobjekten regeln. Z.B. das Verhältnis von Eigentümern einer Sache zu Nichteigentümern dieser Sache...
[Anm.: hier wurden Menschen noch erwähnt!]

Objektives Recht
Als objektives Recht wird die Gesamtheit der gültigen Rechtsordnung bezeichnet.

Subjektives Recht
Das subjektive Recht ist die aus dem objektiven Recht abgeleitete konkrete Rechtsmacht des Einzelnen (Rechtssubjekt), im eigenen Interesse von einem anderen ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangen zu können. Subjektive Rechte entstehen aus Rechtsverhältnissen.

Rechtssubjekt
Mit Rechtssubjekt werden die Träger von subjektiven Rechten und Pflichten bezeichnet. Im Gegensatz zum Rechtsobjekt ist das Rechtssubjekt nie Gegenstand von Rechten.
Rechtssubjekt ist wer die Rechtsfähigkeit besitzt. Rechtssubjekte sind damit alle natürlichen und juristischen Personen.
[Anm.: Hier jedoch ist der Mensch verschwunden und Rechtssubjekte wurden PERSONEN; siehe STROHMANN]
Bei juristischen Personen ist die Person selbst Rechtssubjekt, die Anteile an der juristischen Person (z.B. die Aktien) dagegen sind Rechtsobjekt. Daher gilt auch insoweit, dass das Rechtssubjekt juristische Person nicht Gegenstand von Rechten sein kann.
[Anm.: Mal ist ein Rechtssubjekt ein MENSCH (siehe oben), mal ist es eine PERSON, dann ist die PERSON ein Rechtsobjekt, aber als Rechtssubjekt nie Gegenstand von Rechten!]
lexexakt.de - Rechtslexikon

(*) Auf gleichem Portal gefunden:

Als materielles Gesetz wird jede hoheitliche Anordnung bezeichnet, die für einen unbestimmten PERSONENkreis allgemeine und verbindliche Regeln enthält. Beispiele: Vom Bundes-/Landtag erlassene Gesetze, von einer Regierung erlassene Verordnungen und von den Gemeinden erlassene Satzungen.
Als formelles Gesetz wird jeder Beschluss bezeichnet, der von der zuständigen Körperschaft (= Bundes- oder Landtag) gemäß dem vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren gefasst wurde. [Anm.: wie materielles Gesetz?] Die meisten formellen Gesetze sind auch materielle Gesetze. Ausnahme der Haushaltsplan.
Materielle aber nicht formelle Gesetze sind z.B. Verordnungen, da sie nicht vom zuständigen Gesetzgebungsorgan, sondern von der Exekutive erlassen werden.
[Anm.: Das ist nun wirklich kaum noch zu verstehen und schafft wenig Klarheit.]

LEXIKON ZU ZENTRALEN BEGRIFFEN DER JURISTISCHEN FACHSPRACHE
(Uni Saarland T. Gergen 2008)

c) Recht und Sitte
Unter Sitte versteht man eingelebte Verhaltensformen (Konvention, Tradition). Wie das Recht, regelt auch die Sitte soziales Verhalten.
[Anm.: Weil Menschen ihr Verhalten nicht selbst organisieren/regeln können?]
Sie tut das allerdings nicht wie das Recht in organisierter, sondern in formal schwer fassbarer, deshalb jedoch durchaus nicht immer ungeplanter Weise (man denke an die Strategien der Mode- und Konsumgüterindustrie). In Formeln und Statussymbolen, in lokalen Bräuchen und Gepflogenheiten, in Handelsusancen und Berufsallüren bestimmt die Sitte das soziale Verhalten ähnlich wie das Recht. Von diesem unterscheidet es sich vor allem dadurch, dass das Recht auf der Voraussetzung des Staates beruht.
[Anm.: Und das scheint in Deutschland / GERMANY (= Rechtsfiktion; wirtschaftliches Lizenzgebiet) faktisch so zu sein. Es existiert sinngemäß kein Staat und somit auch kein Staatsvolk, da ohne Staatsangehörigkeit und außerdem ohne Staatsterritorium. Somit wäre ein (lebender) Mensch (als PERSON mit deutschem PERSONALausweis) in Deutschland wohl ohne Recht(e).]

d) Recht und Sittlichkeit
Recht ist nicht identisch mit Sittlichkeit. Sittliches (ethisches) Handeln zielt darauf ab, das Gute zu tun und das Böse zu unterlassen, unterliegt mithin ethischen, philosophischen und religiösen Einflüssen und Werten. Das Recht hingegen ist in seinen Anforderungen bescheidener; es will nicht das Gute verwirklichen, sondern beschränkt sich darauf, das friedliche Zusammenleben der Menschen zu sichern.
[Anm.: Menschen? Diese Aussage ist ziemlich im Widerspruch, denn ... siehe bitte oben: "Rechtssubjekte sind ... alle natürlichen und juristischen Personen..." und somit nicht Menschen. Und die Aussage, daß das Recht nicht das Gute verwirklichen will, führt dann unweigerlich zu dem Umkehrschluss, daß es das Böse nicht unterlassen will und/oder kann.]
Andererseits verträgt es sich mit der friedensstiftenden Funktion des Rechts aber auch nicht, Gebote oder Verbote zu erlassen, die der Sittlichkeit widersprechen; das Recht muss ein „ethisches Minimum“ enthalten.
[Anm.: Friedensstiftende Funktion, der Sittlichkeit widersprechen? Ethisches Minimum? Aha, deshalb: SGB 5 §175 Ausübung des WAHLRECHTS (4) "...Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist...." Es wird immer der Krankheitsfall vermutet, die Kündigung einer KRANKENversicherung generell ist somit nicht möglich! Unsittlich, aber Recht, ZWANG anstelle von WAHL!]

Duden online Duden Online - www.duden.de
Recht: Gesamtheit der staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, besonders gesellschaftlichen Verhaltens; Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen; Rechtsordnung.
[Anm.: Ähnlich wie Wikipedia, aber entschärft und mal ohne Zwang.]


Wenn nun ein Schüler im Sozialkunde-Unterricht nach selbständiger Internet-Recherche den Begriff RECHT eindeutig definieren soll, könnte dies in der ganzen Klasse und für die Lehrer zu einer Farce werden. Denn welches Ergebnis wird nun mit welcher Zensur bewertet und wie könnten Schüler aus den verschiedenen Variationen einer Fiktion die vom Lehrer als "richtig" klassifizierte Definition kompilieren? Solche ähnlichen Fälle kennt der Autor aus eigener Erfahrung. Und außerdem gehört solch ein Thema nicht in den Unterricht einer Schule. Studenten im Jurastudium machen vermutlich ähnliche Erfahrungen.

Wie sich "angeborene Rechte" ändern

Die Wissenschaft des Rechts. (Naturrecht) - Wien, Gerold 1842. XVI, 210 S.
"Unter den angeborenen Rechten werden diejenigen verstanden, welche dem Menschen schon vermöge seiner sinnlich vernünftigen Natur, ohne alle Rücksicht auf ein Recht begründetes Faktum zukommen."

Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 66.:
"Angeborene Rechte, sind diejenigen Rechte, welche nach der herrschenden Rechtsordnung jeder Mensch mit der Geburt erwirbt, so das Recht auf Leben, auf die körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit."

Bundeszentrale für politische Bildung (Feb. 2014)
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/21801/angeborene-rechte
"...die Rechte, die jedem Menschen ohne staatliche Verleihung kraft seiner menschlichen Natur zustehen, z. B. die Menschenwürde, das Recht auf Leben (Grundrechte)."

Schlussbemerkungen

Die angeborenen, wie auch andere auf Vernunft basierende RECHTE, verringern sich von Generation zu Generation und wurden letzten Endes heute sogar reduziert auf "Grundrechte" innerhalb dieses fiktiven Rechtskonstruktes, die im sogenannten "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" in den §§ 1 bis 19 definiert sind. Zu den Begriffen "Grundrecht" und "Grundgesetz" äußern wir uns auf der Seite Grund und Boden zu den Ergebnissen unserer Recherchen. Auch wäre interessant zu erforschen, auf welchen Grund sich das systemische Recht bezieht, den Grund des Meeres, eines Sees oder Flusses? Irgendwie klingt das ein wenig nach See, Seerecht, Seehandelsrecht, maritimem Recht - ein solches sogenanntes "Grundrecht". Auf alle Fälle kann ein Grundrecht nur eine signifikante Einschränkung von Recht sein, wenn man die Menge an Grund gegenüber dem Boden vergleicht und es ist keinesfalls abgeleitet vom Naturrecht, das über jeglichem Recht steht, von der Schöpfung dem lebendigen Menschen gegeben mit seiner Geburt. Wären Grundrechte möglicherweise doch vom Naturrecht abgeleitet, so wären sie nutzlos und ohne Bedeutung, denn das Naturrecht umfasst bereits alles Recht, von der Schöpfung gegeben und die Grundrechte könnten dann logischerweise abgeschafft werden.

Es ist schon signifikant, wie allein beim Thema RECHT die gewohnte deutsche Gründlichkeit auf eine harte Probe gestellt wird. Es wäre wahrscheinlich höchst interessant, sollte sich jemand finden, diese Ergebnisse (oder eigene Recherchen) in einem Abgleich mit dem Black's Law Dictionary zu präsentieren. Dazu war uns dann doch der Aufwand zu hoch für solch eine illusionäre Fiktion. Andererseits wird das nicht mehr gültige gegenwärtige RECHT aber immer noch als GELTEND praktiziert.
Jeder kann für sich selbst entscheiden, sich auf dieses sich ständig dynamisch modifizierende Recht einzulassen in einem fast aussichtslosen Streitfall vor einem Gericht. Denn was heute noch aktuelles Recht war, kann morgen früh schon neu definiert sein und du hast keine Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung und ein positives Ergebnis (für DICH!).
Unsere Empfehlung haben wir in 10 Punkten angeboten auf der Seite STROHMANN (ziemlich am Ende).

Doch eines ist gewiss und allgegenwärtig - das NATURRECHT! Da die Natur niemals abwesend war, war auch das Naturrecht immer allgegenwärtig, wir haben es nur über die Jahrhunderte vergessen. Es ist das einzige überhaupt exisierende, von der Natur, vom Schöpfer als allseitiges Recht den lebenden Menschen und allen anderen auf der Erde lebenden Wesen gegeben. Es ist an der Zeit, sich wieder auf die Natur und natürliches Recht zurück zu besinnen.
Fiktion ist Illusion, ist Täuschung, Trugschluss und Lüge und wenn die Natur, die Wahrheit, den Raum betritt, hat die Lüge keine Chance mehr und löst sich in Nichts auf, was sie letztendlich auch ist.

Vielleicht könnte auch der Beitrag von Joe Kreissl etwas Beleuchtung ins Thema bringen.
Hier der Link: http://www.welcometofreedom.at/die-juristische-erklaerung-des-system-schachmatt-durch-geistige-sittlichkeit-aufsatz-von-joe-kreissl/

Weiterführende Links:
Menschen - Personen - Strohmann - Treuhandfonds
Betrachtungen zu Grund und Boden

Bildquellen:
Duden, lexexakt.de - ebenda
Justitia - freevector.com

Letzte Aktualisierung: 12.12.2022
Tags: Recht Gesetz Person juristisch Richter Gericht System sittlich Sitte objektiv Fiktion Illusion Canonisch