“We are One » » Where we go One we go All.

Steuern in der BRD sind verfassungswidrig! Die AO Par 2 macht es möglich

Veröffentlicht: 01.03.2015  Autor: Conny Crömer  Beitrag vom: 25.02.2015
eingestellt in  Gesetze | Recht | BRD     Quelle:  bewusstscout.wordpress.com
9723 x aufgerufen

Steuern in der BRD sind verfassungswidrig!
Die AO § 2 macht es möglich, die Grundrechte auch,
Geld für das Finanzamt gibt es nicht mehr.

(live-PR.com) – 15.12.2007 09:45:06
– Lange Gesichter bei Steuerzahlern. Es gibt nämlich keine Steuern – Wieso wurde jahrzehntelang der Betrug von Behörden an Steuerzahler verschleiert und wieso berichtet die bundesdeutsche Presse nicht groß darüber?

Die Abgabenordnung § 2 macht es jedem Steuerzahler möglich, keine Steuern mehr zu bezahlen. Denn Völkerrecht geht nun mal vor. So steht es auch in der Ordnung, die für eben das Bezahlen für Steuern zuständig ist.

Interessant ist jedoch, die UN Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948, die auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrecht ist, sieht für die Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Artikeln gar keine Steuern vor – sondern vielmehr das alles-umsonst-Land. Sei es Kunst, Kultur, Wissenschaft in Artikel 27 Absatz 1 oder Wohnung, Kleidung, Gesundheit und Wohl – alles muß laut Artikel 25 Absatz 1 jedem zur Verfügung gestellt werden. Und das Menschenrecht ist auch ein Grundrecht in der Bundesrepublik Deutschland laut Artikel 1 Grundgesetz (GG) Absatz 2 und das Völkerrecht geht nun mal vor – laut Artikel 25 GG.

Artikel 19 GG Absatz 1 und 2 schreiben vor, hat ein Gesetz ein Grundrecht, daß es einschränkt, nicht genau erwähnt, ist das Gesetz verfassungswidrig. Zwar listet die Abgabenordnung am Ende der Paragraphen eine Einschränkung auf und nicht hinter jedem einzelnen Paragraphen, wie es das Bundesverfassungsgericht nun mal genau vorschreibt. Selbst wenn man darüber hinwegschaut, Artikel 14 GG Absatz 1 Eigentum – also Geld – ist nicht extra eingeschränkt worden.

Also wenn es nicht um das Geld geht, soll man dann mit Erbsen Steuern bezahlen? Mitnichten, die Abgabenordnung, die die Steuerabgaben regelt, konnte das Geld, also Artikel 14 GG nicht einschränken, weil es diesbezüglich ein Grundsatzurteil gibt, daß man nun mal Geld an Behörden nicht abgeben darf, denn somit ist das Grundrecht des Eigentum nicht gewahrt.

Diese Begründung ist im Urteil 1 BvR 1022/78 des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. November 1979 zu finden. Um Staatsverschuldung muß sich die BRD auch keine Sorgen machen, auch darum hat sich das Bundesverfassungsgericht schon gekümmert. Der Staat darf keine Angst vor Staatsverschuldung vorschieben, nur weil er Geld an Personen zurückzahlen muß, so heißt es gesammelt zu 2 BvM 1/03, 2 BvM 2/03, 2 BvM 3/03, 2 BvM 4/03, 2 BvM 5/03, 2 BvM 1/06, 2 BvM 2/06. Das Völkerrecht verpflichtet also zur Zurückzahlung der Steuern an die Bürger, der Staat kann einfach Geld drucken.

Wieso seit Jahren die Finanzämter, viele Steuerberater, Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof die Steuerzahler betrügen, ist unklar. Ob sich einige Geheimniskrämer lieber im stillen Kämmerlein freuen ist möglich, aber daß es noch immer Einkommen- oder Lohnsteuer gibt, ist ein Unding, zeigt es doch die Inkompetenz in der Lohnbuchabteilung und bei den Steuerberatern. Die Abgabenordnung hat so viele Grundrechte am Ende erwähnt, nur eben das wichtigste nicht, die Wegnahme des Geldes. Das heißt Steuern sind null und nichtig und die Finanzämter sind verpflichtet, alle Steuern zurückzuzahlen. Doch die wehren sich wohl vehement, haben diese doch Angst wegen Straftaten gegen das Völkerrecht für mehrere Jahre hinter Gittern zu kommen.

Wie überhaupt der Kostenapparat Finanzamt und Steuerberater zustande kam, ist unklar. Weder Völkerrecht, noch Menschenrecht noch das Grundgesetz, alles Gesetzesbestandteile seit 1949 sehen Steuern vor – noch nicht einmal das Gesetz zur Abgabe von Steuern.

Artikel zur freien Verbreitung bei Nennung der Autorin Conny Crämer.

Letzte Aktualisierung: 12.12.2022
Tags: Steuern Betrug Finanzamt verfassungswidrig Staatsverschuldung Finanzgericht Bundesfinanzhof Völkerrecht Grundrecht Klage