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Hausaufgabe für Deutsche! Mein Land oder deren Land?

Veröffentlicht: 05.11.2015  Autor: Markus  Beitrag vom: 01.11.2015
eingestellt in  Gesetze | Recht | BRD     Quelle:  agmiw.org
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Grundbuchsberichtigung – Wem gehört denn nun das ganze Land? Wie bereits erwähnt gilt ab dem Jahr 2016 das (internationale) Handelsrecht (hier: UCC – Uniform Commercial Code) vollständig in der BRD-NGO-Berlin (und somit auch auf ihrem „Pachtgelände“!).

Gemeindereorga/Seehandelsrecht
Die UCC – Connection

Ab Ende 2017 ist dieser Vorgang abgeschlossen!

Somit gilt ab dem Jahr 2016 das Seerecht in den Gemeinden! Die Gemeinden verlieren das Bodenrecht. Hiervon kann nunmehr jeder Staatsbürger Besitz ergreifen, wenn es denn noch nicht in anderweitigem Besitz ist. Man bedenke: Die Einwanderer sind Staatsbürger und die derzeitigen Bewohner (Personal-deutsch) sind keine, da Staatenlose.

Ab dem Jahr 2016 fallen die teilstaatlichen Stellen zur Beurkundung weg. Seht auch die Änderungen bei den Notaren! Was folgt ist ab spätestens dem Jahr 2020 die Übernahme/Übergabe an die neuen Siedler. Seit dem Jahr 1990 hatten/haben die Deutschen Zeit, sich zurück zu melden und den Anspruch auf Grund und Boden bei der Verwaltung anzumelden.

Dies als Erbberechtigter in der richtigen Form und auch als der Rechtsträger der tatsächlichen Gewalt (hier: Reichsgewalt).

Gebraucht werden hierfür nachgewiesene Deutsche nach Abstammung und Bürger nach dem GG 116 (1) – vorbehaltlich anderer Regelungen! Hier z.B. das Völkerrecht!

Daher gilt:

a) Nachweise der Abstammung einholen (solange dies noch möglich ist) und den Feststellungsantrag stellen (solange der noch bearbeitet wird)!

b) in der Gemeinschaft: die Aktivierung der Gemeinden!
Die Rückholung erfolgt über die kleinste staatliche Einheit – die Landgemeinde oder über die Abmeldung des Anspruchs.

c) für sich selbst: die Natürliche Person begründen und diese registrieren lassen (hier: im Vereinsregister und/oder im EStA-Register des BVA in Köln)!

Je nachdem ob über einen Verein oder eine Natürliche Person in einer Landgemeinde begründet wird – oder gerne auch Beides!

Denn nur eine Natürliche Person ist nach GG Art. 2 (2) unverletzlich und kann staatlich und handelsrechtlich klagen!

Ein sogenannter „Staat“ ist nicht mehr eine territoriale Nation, sondern, wie der der US-Oberkommandierende es in seinem Befehl damals erklärte, die neue Bezeichnung für die gebildeten Wirtschaftszonen!

Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern – dies möglichst bis spätestens Ende des Jahres 2016!

Denn in den Katasterämtern gibt es eine dreifache Buchführung.

Für Adlige, für Personal-Deutsche und für nachgewiesene Deutsche nach RuStAG 1913.

Das Zauberwort lautet: Grundsteuermutterrolle! (für Preußen)
Die Grundsteuermutterrolle ist eine übersichtliche Zusammenstellung der jedem einzelnen Grundeigentümer innerhalb eines Gemeindebezirkes gehörenden Parzellen.
Neben den Angaben des Flurbuches ist die nach dem Reinertrage der Liegenschaften veranlagte Grundsteuer aufgeführt.
Zur Erleichterung des Gebrauchs der Mutterrolle dienen besondere übersichtliche Verzeichnisse, wie Parzellenregister und Artikelverzeichnisse.

Internet-Adresse: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften => Kataster
Otto Lueger, 2. Auflage 1904 – 1920
http://www.zeno.org/Lueger-1904/A/Kataster


Alle Natürlichen Personen mit Wohneigentum sollten sich beim Katasteramt diese Grundsteuer-Mutterrolle in beglaubigter Abschrift besorgen! Anderswo heißt das auch Gemarkungskarte, Ur-Flurkarte etc. Dies aus der Zeit vor 1914.

Es sieht derzeit danach aus, dass diese Dokument in den Stadt-, Staats-und Landesarchiven (z.T. kostenfrei) zu erhalten ist. Die Bediensteten in den Kataster[ämtern] wissen i.d.R. nichts davon. Belegen kann man das Eigeninteresse an diesem Dokument durch §§ 890, 891 BGB zwecks der Richtigkeitsüberprüfung (aufgrund z.B. Verkauf an einen Ausländer).

Bei Problemen und/oder Desinteresse bei der Bearbeitung Eures Auftrags gilt:

§ 274 StGB
Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt,
2. beweiserhebliche Daten (§ 202 a Absatz 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert.

1872-1910 war diese Mutterrolle das Eigentum + Steuer.
In 1910 war das abgeschlossen und wurde in 1934 geändert.
D.h. für unseren Rechtstand – bis 1914 ist alles ok. Somit dieses übernehmen. Die Mutterrolle hat auch eine andere Reg.-Nummer.
Auch hier gilt wieder: WER hat Zugriff auf GÜLTIGES Recht?

In den Grundsteuermutterrollen nach dem Jahr 1954 kann auch nur der Eigentümer erfasst sein, dem zu diesem Zeitpunkt und später das Eigentum gehört(e). Diese Angaben werden permanent mit den Grundbuchämtern abgeglichen. Mit dem Unterschied, dass im Grundbuch die Juristische Person und im Kataster die Natürliche Person abgelegt wird. Deshalb ist es ja so schwer, überhaupt noch einen katasteramtlichen Nachweis zu bekommen.

Wenn nötig, geht gemeinsam zum den [Ämtern] und besorgt/ erkämpft Euch diese Dokumente!

Das absolute Recht steht dem Rechtssubjekt zu, das keiner Herrschaftsgewalt unterliegt.

Diese ist stets rechts- und handlungsfähig.

Siehe § 1 BGB von 1896.

Deutscher durch Abstammung aus den Bundesstaaten gemäß Rustag 1913 und Bürger NACH 116 (1) GG vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelung.

Die Bürgerrechte erlauben die Einhaltung und Inanspruchnahme von gültigem – notfalls geltendem – staatlichen Recht. Hier als Beweis die Grundsteuermutterrolle. Dieser Beweis ist höher als eine Grundbuchsvermutung und dem öffentlichen Glauben.

bgb 894

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Privatisierung der Grundbuchämter – Grundbuchentwertung, Auflösung der Dörfer und Gemeinden. Schaffung von Großverwaltungsstrukturen – Großkreisen – Großstädten – Großgemeinden – Metropolen für die Neue Welt-Ordnung der EU für den vogelfreien und staatenlosen Personalausweisträger der Zukunft.

Ihre Grundbücher sind heute nur noch wertlose Grundkontoauszüge ohne international anerkannten Eigentumsnachweis nach BGB. Sämtliche Grundbuchänderungen ohne ausdrückliche Genehmigung des alliierten Befehlshabers des betreffenden Gebietes nach dem 21. Februar 1947 sind grundsätzlich nichtig!
Interalliierte Kommandantur BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947.

1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben! In Fällen, welche das auf Grund des ( SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungs-Behörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.

3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.

4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.

5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist.

6.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im § 1 angeführt ist.

7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

Wie rettet Ihr euer Eigentum?
Holt Euch eure Abstammungs- und Eigentumsrechte legal zurück, denn für sie sind die Katasterämter zuständig! Sowie die Grundbuchberichtigung, wie oben beschrieben wurde.

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Das Grundbuchamt ist heute den „Katasterbereichen“ vorgeschalten, weist aber nicht Dein Eigentum aus. Es weist das Eigentum des Namensinhabers und Namensrechte-Urhebers aus.

Und wer ist das? Siehe hierzu den Artikel 10 EGBGB.

Das Katasteramt schrieb bisher das Eigentum an Grundbesitz auf die Natürliche Person aus. Das machen sie auch heute noch, aber nicht mehr beglaubigt mit Unterschrift und Siegelung.

Man verkauft sein Grundstück an einen Ausländer, der einen beglaubigten und mit Haager Apostille versehenen Eigentumsnachweis aus dem Liegenschaftsbuch sehen will.


Weiterführende Links:
Wem gehören Grund und Boden?
Piraten an die Macht! Warum Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken
Seerecht auf dem Mars oder was dahinter steckt

Letzte Aktualisierung: 12.12.2022
Tags: Grund Boden Seerecht UCC Handelsrecht Völkerrecht Grundstück Kataster Gemeinde Liegenschaft Mutterrolle BGB Eigentum