Betrachtungen zum Haftbefehl aus kommerzieller Sicht
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Anlass zu dieser Betrachtung ist ein Beitrag, den wir gefunden haben auf dem Portal "rechtssachverstaendiger.de" unter dem Titel:
Haftbefehl - ein Geschäftsmodell vom 14. August 2017
als Autor ist angegeben: Ralf Berthold.
[Warum ist ein Haftbefehl und das in Gewahrsam nehmen eines Menschen ein Geschäftsmodel? Nun, wie wir den öffentlichen Medien entnehmen können, kostet die Aufnahme eines „Flüchtlings" 14.000,- Euro. Das ist der Wert, den eine Unterbringungspartei für einen „Flüchtling" aus dem Kollateral des Menschen von der UN (Vatikan, Weltpostverein) erhält Dem können wir entnehmen, dass jedem Menschen gemäß HJR 1933 eine monatliche Lebensunterstützung von 14.000,00 Euro zusteht, wenn er im Gegenzug all seine Arbeits- und Lebenszeit dem BUND zur Verfügung stellt, wenn keine anders lautenden Verträge geschlossen wurden. Daher muß ein Arbeitssuchender auch einen Vertrag unterschreiben, dass er mit weniger als mit 14.000,00 Euro zufrieden ist. Hier setzt nun das Betrugsmodell an.
Der Betrug besteht darin, dass von einer Einrichtung (z.B. BUND) Regularien indes Rechtsvermutungen/Fiktionen erschaffen werden, um in betrügerischer Absicht über die Fiktion juristische PERSON (Geburtsurkunde) den Menschen vergewaltigen zu können, da dem Menschen die juristische PERSON angelastet wird. Wer Menschen einer Rechtsnorm ohne dessen Zustimmung unterwirft begeht Nötigung, Erpressung und Vergewaltigung. Die Erschaffer handeln in betrügerischer Darlegung der Sprache. Vergewaltigung ist, jemanden anderen die Unschuld zu nehmen, ohne dessen Einwilligung- es ist Missbrauch. Eine Vergewaltigung kann körperlich, seelisch, sexuell, mental oder ethnischer Natur sein. Die Regularien sehen vor, dass private Vermögen der Menschen in die „Öffentliche Hand" überführt werden. Kann der Mensch die fiktionalen Forderungen auf der Grundlage der Regularien nicht mehr erfüllen, wird er mit Hilfe eines Haftbefehles in Gewahrsam unter Bewachung genommen. Da der Mensch sich nicht für Lebend erklärt hat, gilt er als tot bzw. als Sache. Ein Haftbefehl ist ein vollstreckbarer Titel, eine mutmaßliche Verfügungsberechtigung (Pfandrecht) auf den Körper eines Menschen. Dieser Gegenstand ist haftbar und deshalb durch einen Aufseher in Gewahrsam zu nehmen. Diese Annahme schließt die tote, legale Fiktion der nicht-Mensch Person ein, für welche die Bestimmungen und Regeln der Regierungskonzerne eigentlich geschrieben wurden. Aufseher können nämlich lediglich Besitztümer und Gegenstände rechtmäßig in Gewahrsam nehmen, jedoch keine menschlichen Wesen, die Seelen aus Fleisch und Blut sind. Solange man diese Vermutung nicht offen und unter Zurückweisung der Vorladung und des Gerichtes anficht, steht die Vermutung, dass man ein Besitzgegenstand ist und deshalb rechtmäßig durch Aufseher in Gewahrsam genommen werden darf. Für die Unterbringung des Menschen indes Sache, erhält der BUND .... 14.000,00 Euro pro Monat aus dem Kollateral.]
Unsere Anmerkungen:
Aus unserer Sicht nähert sich der Autor in diesem Beitrag einer kommerziellen Betrachtung des Sachverhaltes Haftbefehl sehr gut, wenn auch manche Behauptungen (wie zum Beispiel der Betrag 14.000,- Euro) noch einen greifbaren Beweis verdient hätten. Schon allein das Wortkonstrukt Haft-befehl könnte vielleicht ansich schon zu interessanten Interpretationen führen und lässt die Entwicklung weiterer logischer Schlussfolgerungen zu.
Wenn etwas aussieht wie ein Hund; und
wenn etwas riecht wie Hund; und
wenn etwas bellt wie ein Hund;
dann ist es mit aller Wahrscheinlichkeit auch
ein Hund!
Einen Befehl würde man im Allgemeinen als militärischen Begriff interpretieren, als eine Anweisung, eine Order, wenn man mal Programm-Befehle der Computerwelt weitläufig außer Acht lässt. Dies nun erzeugt die Vermutung, dass sich hinter einem Haftbefehl eine militärische Struktur verbirgt, möglicherweise maritimes Recht einer Admiralität aus dem Seehandelsrecht. Haftbefehle (im zivilen Bereich) werden üblicherweise meist von Erfüllungsgehilfen einer Staatsanwaltschaft ausgesprochen, die einer obersten Entität, einer General-Staatsanwaltschaft nachgeordnet sind. Auch wenn general etwas mit allgemein zu tun hat, so ist doch der General ein militärischer Dienstgrad hohen Ranges. Also scheint auch die Staatsanwaltschaft militärisch organisiert zu sein, so dass ein Haft-Befehl eine militärische Order an zivile Personen sein kann, eine Haftung anzunehmen oder in die Haftung zu gehen auf der Basis maritimen Rechts.
Da es sich hier um rein fiktives, also erfundenes, auch fiktionales Recht handelt, kann die Order dann auch nur an fiktionale Entitäten gerichtet sein, zum Beispiel an Personen, wie in diesem Falle.
Nun ist es wohl eine Glaubensfrage, ob man sich nun als lebendiger Mensch aus Fleisch und Blut, denkend, atmend, aus der Natur stammend oder aber als eine Person betrachtet, also ein künstliches Erzeugnis des Systems. Die Person ist somit Kreation und Eigentum des Staates (siehe auch Art 10 EGBGB: Zitat [...] Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. [...]).
Wenn man nun an den Hund (s.o.) denkt und eine Person in der Funktion eines Staatsanwaltes einen Straf-Befehl an eine andere Person sendet mit der Bemerkung: Zitat (fett gedruckt) "[...] Sonst muss gegen Sie ein Haftbefehl erlassen werden. [...]" , dann klingt das erstmal irgendwie nach einer Entschuldigung, dass er dies dann "muss", da er auch nur Befehlen folgt. Gleichzeitig aber drückt er auch seinen WILLEN aus, dies (auf Befehl hin) zu veranlassen. Denn aus anderer Sicht wäre dies dann entweder eine Lüge oder wenigsten Flunkerei.
Wenn also der (Haft)Befehl(1) schlussfolgernd eine militärische Order/Anweisung ist, dann sind diejenigen Beauftragten, die diesen Befehl dann ausführen müssen / sollen / wollen, ebenfalls in einer militärischen Struktur. Somit treten diese Personen in der Verkleidung als Polizisten bezahlte Attentäter (2) bzw. als Söldner (3) auf, die nur einen Befehl ausführen und trotzdem selbst aber auch den WILLEN haben, falls erforderlich und/oder notwendig, auch pysische Gewalt inklusive Schusswaffen (die diese Söldner bei sich tragen) gegen lebende Menschen einzusetzen, obwohl der Ursprung und selbst auch die "Strafe" rein fiktiver Art sind.
Hier stellt sich auch die Frage an unsere Person und diesbezüglich auch an uns, als deren Energiegeber und Betreiber - welcher militärischen Organisation unterliegt die Person oder unterliegen wir als lebende Menschen, wenn wir einen (Straf)Befehl befolgen sollen? Die mündliche, schritliche oder ähnliche geartete Zustellung einer Strafanweisung, also eines Strafbefehls an einen lebenden Menschen mit der Androhung von Zwang und Gewalt (es sind vorerst nur Worte!) ist aus substanzieller Sicht des Autors nicht mehr und nicht weniger eine NÖTIGUNG, ERPRESSUNG und auch (da es lediglich um fiktionale Dinge und fiktionale Haftung geht) ein VERBRECHEN, denn der lebende Mensch wird über die wahren fiktiven Zusammenhänge belogen und getäuscht und aus reiner Machtlust und Geldgier einer sehr kleinen Minderheit von Wissenden, Magiern und Händlern in seinem guten Willen und Vertrauen (zum Handeln öffentlicher Behörden) missbraucht.
Wer ein Auto kauft, will vermutlich auch damit reisen. Wer ein Brot kauft, will dieses vermutlich auch essen und wer Waffen trägt, der will diese vermutlich auch benutzen, zur Selbstverteidigung, vermutlich. Denn es könnte möglich sein, dass falls ein lebender Mensch, der nicht freiwillig, also gegen seinen von NATUR aus gegebenen FREIEN WILLEN in ein Gefängnis (auch Justizvollzugsanstalt genannt, s.u.) verschleppt, also entführt werden soll, sich gegen diese Entführung seines lebenden physischen Körpers wehrt, obwohl hier eigentlich die Person, also die Sache, die Fiktion in die Haftung, in eine Sicherungs-Verwahrung genommen werden soll - dass dann so mancher Söldner sich von den unbewaffneten lebenden Menschen bedroht fühlen könnte, wenn diese dem (Haft)Befehl in der Form einer (Ein)Ladung nicht folgen (wollen).
(1) Befehl: (Wiktionary) Zitat "[1] verbindliche Anweisung (bei Militär, Polizei und ähnlichem)"
(2) Attentat: (Wikipedia) Zitat "Ein Attentat ist eine Gewalttat, die auf die Tötung oder Verletzung einer Person oder einer Gruppe abzielt."
(3) Söldner: (Wikipedia) Zitat "Ein Söldner ist ein gegen Bezahlung (Sold) angeworbener, zumeist zeitlich befristet dienender und durch Vertrag gebundener Soldat."
Soldat: (Köbler Jur.WB A. 15) S. 384 Zitat "Soldat (§ 1 SG) ist der auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis stehende Mensch. Der S. ist Angehöriger eines besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses."
Zwei Fragen
Wenn nun also ein Haftbefehl zu einer INHAFTnahme bzw. INHAFTierung führen soll, wer soll dann nun in die HAFTung gehen, in die Vollzugs-Anstalt der Justiz? Gefängnisse scheint es wohl nicht mehr zu geben? Doch eigentlich nur die Person, oder? Denn sollte auch der die Person mit Lebensenergie versorgende lebendige Mensch in die Haftung genommen und in Sicherungsverwahrung gebracht werden, dann wären hierbei eventuell und mindestens zwei Frage zu stellen:
I) Welches Verbrechen wurde durch den lebendigen Menschen begangen, wenn sein physischer Körper (also der Bezug zur Substanz, zum Naturrecht, zu real existierenden lebendigen Wesen) in eine öffentliche Vollzugs-Anstalt gesteckt wird? Denn einen lebendigen Menschen kann man nur auf diese Weise disziplinieren, wenn dieser ein Verbrechen begangen hat, wie zum Bsp. substanziellen Diebstahl, Mord an Mensch oder Tier, substanziellen Betrug, Täuschung oder verursachten Schaden. Denn es wäre hier die Frage zu stellen, welcher substanzielle Schaden ist entstanden durch 10 Km/h Geschwindigkeits-Überschreitung oder durch Parken an falschem Ort? - Kein einziger - die Strafe ist rein fiktiven Ursprungs, also kein substanzielles Verbrechen!
und / oder
II) Welcher (internationale maritime) Vertrag liegt hier zu Grunde, in dem ein lebendiger Mensch durch seine Unterschrift dem Aussteller eines Haftbefehls wissentlich, willentlich und in Absicht ein Eigentumsrecht an dem pysischen Körper dieses Menschen übertragen hat? Hinweis: hierbei ist nicht der "Mensch" gemeint, der durch die fiktionalen "Menschenrechte" der fiktionalen Vereinten Nationen (auch bekannt als UN) erschaffen und definiert wurde, sondern das lebendige geistig-sittliche Wesen aus Fleisch und Blut, erschaffen aus der Natur als Schöpfung eines menschenfreundlichen und wohlwollenden Gottes, Schöpfers, des Universums bzw. Kosmos, wie jeder dies gern bezeichnen mag.
(Es mag auch vielleicht interessant sein, sich mit dem Wort-Konstrukt Justiz-Vollzugs-Anstalt zu befassen, was dies wohl aus kommerzieller Sicht bedeuten könnte.)
Justiz-Vollzugs-Anstalt
Wer aus unserer Sicht nun heutzutage in eine Justiz-Vollzugs-Anstalt in die Haftung geht, der tut dies freiwillig, aus freiem Willen, durch das Be-Folgen einer (EIN)"Ladung zum Haftantritt" oder eben konkludent durch sein Handeln. Denn entweder denkt er, er sei eine Person, die wegen nicht gezahlter fünfzehn [15] Euro OWiG-Strafgebühr nun eine Haftstrafe verbüßen muss, also Buße tun zur Tilgung einer angeblichen Schuld ... oder er hat sich die oben beschriebenen zwei Fragen nicht gestellt, da er die rein kommerziellen Hintergründe hinter einem Haftbefehl (oft auch verbunden mit einem Strafbefehl) noch immer nicht erkannt oder nicht vollständig verstanden hat. (siehe auch unten - Anstalt)
Kriminell oder kommerziell?
Es geht also immer irgendwie um Euro-Geld in jeder Art, ob Bar- und/oder Buchgeld (siehe auch FIAT-Money), das der Staat von uns als lebendige Menschen haben will. Denn dieser Staat selbst erschafft keinerlei Werte, weder substanziell noch fiktiv. Er kann nur Werte und Energie erhalten, um sich selbst zu erhalten, am Leben zu halten durch den zusätzlichen Kredit, den wir auf dem oben genannten Wege geben (müssen), durch unsere konvertierte Lebensnergie in Form von Euro und den der Staat nicht zurückzahlen braucht. Und das alles auch noch neben den bestimmt Hunderten von gegebenen Unterschriften für jede auch noch so kleine Aktion der staatlichen Verwaltung für unsere Person, meist auch hier mit Euro-Bargeld bezahlt. Und dabei entspricht die Forderung nach Giral-/Buchgeld durch Staatsanwalt und/oder Gericht nicht einmal der Geldpolitik der Bundesrepublik Deutschland und Giralgeld, SEPA-Überweisung oder ähnliches sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel!
Somit werden die Menschen durch den Staat, bzw. durch deren beauftragte Erfüllungsgehilfen teilweise und immer wieder kriminalisiert, nicht-getzliche Arten von Zahlungen vorzunhemen. ODER - hier liegt mal wieder ein Vertrag / eine Übereinkunft darüber vor, ob konkludent (also durch Verhalten) oder durch Unterschrift besiegelt, auf diese Weise zu bezahlen, anstatt die Schuld / Forderung / Verbindlichkeit kommerziell auszugleichen, im Einklang mit der Geldpolitik der Bundesrepublik Deutschland nach House Joint Resolution 192 von 1933.
Kommerzielle Interessen durch Vollzug?
Warum nun könnte eine Sicherungsverwahrung der Person und damit auch dessen Kollaterals in einer Vollzugs-Anstalt erfolgen? Möglicherweise stecken da rein kommerzielle Interessen dahinter? Hochgradig vermutlich! Denn vorher stand im Allgemeinen eine öffentliche Geldforderung zur Bezahlung, die vielleicht nicht getätigt wurde oder nicht erfolgen konnte auf Grund fehlender Mittel im Budget der Person, durch Krankheit, Unfall, Entlassung, Hartz IV usw.. Dann wird u.U. eine Ersatz-HAFT angeboten, um damit die Geldforderung zu begleichen, anders als bei einer Zwangs-HAFT, nach der die Geldforderung trotzdem noch offen und zu begleichen bleibt.
Wenn nun das Kollateral im Vollzug gesichert ist, dann ist das wie eine Art Versicherung für den Staat, dass mit dem Kollateral (auch als Strohmann-Konto bekannt) in der eigens dafür eingerichteten Anstalt nichts Unerwartetes geschehen kann. Dies wiederum ist eine gute Grundlage, bei den internationalen Banken weiteren Kredit für den Staat als einzigen Verbraucher im System zu erhalten, wobei die Versicherung für den Haft-Zeitraum, also die Sicherstellung des Kollaterals von den Banken scheinbar als sehr positiv angesehen und belohnt wird.
accomodation confirmation
Die Unterbringung (engl.: accomodation) wird natürlich durch die Unterschrift des Menschen und damit über das Kollateral der Person im Vollzug beglichen - hier funktioniert es sogar auf reiner Wertpapier-Basis durch die gegebene Unterschrift, also ohne Bezahlung! Denn woher sollte ein Staat, der nichts hat, weil er nichts erschafft, die Unterbringung des Menschen in der Vollzugs-Anstalt begleichen? Na durch die Unterschrift des Menschen - die accomodation confirmation, die Unterbringungs-Bestätigung. Die Menschen begleichen also die Haft-Unterbringung selbst aus dem Kollateral der Person durch Unterschrift auf einem kommerziellen Papier.
Man könnte meinen, dass je mehr Menschen in den Vollzug hinein getäuscht werden (also freiwillig als gedachte Person einfahren), umso mehr kommerziellen Kredit erhält der Staat. Es lässt sich tatsächlich ein Geschäftsmodell dahinter vermuten (siehe auch unten - Anstalt).
Da die Person nun in Sicherungsverwahrung gebracht wurde und nicht mehr handlungsfähig ist und der energiegebende Mensch auch gleich mit verwahrt wurde, kann der Staat als Eigentümer der Person weitere Wertpapiere aus dem Fundus (Kollateral) der in Sicherheit gebrachten Person heraus erzeugen.
Fazit
Wenn ein lebendiger Mensch einen Fehler begangen und/oder eine öffentliche Regel nicht beachtet hat, wäre aus unserer naturrechtlichen und substanziellen Sicht vielleicht eine der folgenden "Bestrafungen" angemessen und sinnvoll auch im Sinne der Gemeinschaft der zusammen lebenden Menschen:
- die städtischen Blumenanlagen pflegen für sieben Tage
- für einen Monat lang im Wohngebiet die Fußgängerwege reinigen
- im Schlender-Park die Papierkörbe entleeren zehn Tage lang
- Straßefegen, Lampen putzen, Fenster vom Gemeindehaus reinigen usw. usw.
Doch die systemischen Strafen sind in der Regel kommerziell, also Geldstrafen und nicht im Sinne des Gemeinwohls. Hier erscheint die Frage interessant: Wer bekommt das gezahlte Strafgeld, welchem Zweck wird es zugeführt? Man wäre einem absoluten Trugschluss verfallen zu glauben, dass das System, der Staat und seine Erfüllungsgehilfen (denn sie sind die kommerzielle Schnittstelle zum lebenden Menschen) irgendwelche gemeinschaftlichen und wohltätigen Interessen verfolgen. Es ist reiner Kommerz, Geschäft, Handel, Profitstreben. Man kann also auch aus dieser Sicht behaupten - der Haftbefehl ist ein lohnendes Geschäftsmodell für den Verbraucher Staat.
Zitat Wikipedia-EN (sinngemäß übersetzt):
"Eine Anstalt ist eine Mischung zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Stiftung. Eine Anstalt ist ein Unternehmen, das keine Mitglieder hat, Teilnehmer oder Aktionäre. Sie unterscheidet sich von einem Unternehmen dadurch, dass es keine Pflicht zur Rückgabe von Gewinn gibt und sie unterscheidet sich von einem Trust darin, dass es keine Verpflichtung gegenüber einem Begünstigten gibt."
Weiterführendes dazu » hier «.
bearbeitet: 30. November 2017
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