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Pfändungsschutzkonto - Illegalität zur Legalität gemacht

Veröffentlicht: 01.04.2015  Autor: oppt-i  Beitrag vom: 01.04.2015
eingestellt in  Gesetze | Recht | BRD     Quelle:  
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Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Diese Bezeichnung allein ist schon der Inbegriff der Täuschung und der Verdrehung von Tatsachen. Denn hier soll weder das Konto, noch der Konto-Inhaber geschützt, sondern einzig staatliche Willkür realisiert werden.

Aus gegebenen Anlass möchte ich meinen Standpunkt und meine Recherchen darlegen und mich der Originaltexte des angeblichen "Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz" bedienen und in Auszügen Texte einer Sparkasse in einem Fallbeispiel verwenden.

So geschehen:

Einem mir bekanntem Menschen wurde das Konto gesperrt, da eine Pfändung dieses veranlasste. Und das kam so. Dieser Mensch lehnt es seit Jahren ab, Lügenpropaganda, Falschinformation und UNTER-Haltung zu konsumieren, schaut also kein Fernsehen.

Unglückliche Umstände führten ihn in die Fänge der ARGE, er bezieht nun Hartz 4-Almosen. Ein "Befreiungs"-Schreiben von angeblichen GEZ-Gebühren hat er wegen Verweigerung bzw. aus Gründen meschlicher Würde nicht eingereicht. Diese Verweigerung führte letztlich zu einer angeblichen Schuld von über 300 EUR gegenüber der angeblichen GEZ. Diese wiederum inzwischen politisch und wirtschaftlich in Deutschland unter extremen (Existenz-)Druck geraten ging den Weg eines AmtsHilfeErsuchens (AHE-Nummer) an das zuständige und angebliche Finanzamt. Genauer gesagt, veranlasste der im Bundesland ansässige RBB (Rundfunk Berlin Brandenburg) dieses Ersuchen, um sich eines für Menschen sehr unangenehmen Unterdrückungs-Apparates zu bedienen - den angeblichen Finanzämtern, die sich angebliche Gesetze erschaffen haben, des Geldes der Menschen habhaft zu werden und nach Belieben deren Konten zu berauben unter dem Deckmantel von "Recht und Gesetz".

Das angebliche Finanzamt beauftrage nun seinerseits einen sogenannten "Vollziehungsbeamten", der als wirtschaftlich selbständiger Unternehmer im Auftrag des angeblichen Finanzamtes das Ersuchen des angeblichen RBB in Geld umwandeln bzw. unter Androhung von "Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung" dieses auf kriminelle Weise erpressen sollte und auch wollte. Dabei wollte sich dieser angebliche "Beamte" mehrerer illegaler und unter diesen kriminellen Entitäten üblichen Methoden bedienen, wie z.B. Zitat: "Pfänden von Sachen, PKW (Auto-Kralle) und Forderungen unterschiedlicher Art" (sexuelle Dienste oder andere illegale Handlungen vielleicht???), was auch immer er gemeint haben mag.

Diesem Drohschreiben folgte ein Akzeptanzschreiben des angeblichen "Schuldners" mit der Bitte um ganz legale Informationen zum ANGEBOT des Unternehmers "Vollziehungsbeamter" Herr J. aus Berlin, wie z.B. den Vertrag mit nasser Tinte unterzeichnet zwischen "Schuldner" und "Schulden-Eintreiber", letzterer ja hierbei eigenverantwortlich und handelsrechtlich tätig ist sowie einer Legitimaton als "Beamter" mit hoheitlichen Rechten, solche Aktionen gegen Menschen durchführen zu dürfen. Andererseits wurden ihm faire Allgemeine Geschäftsbedingungen angeboten im Falle der Fortführung seiner angedrohten Handlungen.

Ergebnis:

Der angebliche "Vollziehungsbeamte" hatte die Hosen gestrichen voll und erschien nicht zum angedrohten Termin beim angelichen "Schuldner", dafür aber zog er doch - und zwar das Register der illegalen Beraubung des Bankkontos des betroffenen Menschen durch den Auftraggeber, das angebliche Finanzamt. Das muss für einen solchen Auftragnehmer frustrierend gewesen sein, zu erkennen, das er im menschlichen Gespräch keine Chance für sich selbst sah, den Auftrag zu erfüllen und damit die eigenen Kompetenzen als freier Mitarbeiter der MONSTER AG aberkennen musste und den Auftrag zur MONSTER AG zurückgeben.

Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto

Der Pfändungsschutz verfolgt das grundrechtlich gebotene Ziel, Schuldnerinnen und Schuldnern in der Zwangsvollstreckung ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Insbesondere soll Schuldnern ermöglicht werden, trotz der Zwangsvollstreckung nicht auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen zu sein. Es wäre widersinnig, wenn staatliche Organe den Schuldnern zugunsten des Gläubigers etwas wegnehmen, was anschließend der Staat mit Leistungen der sozialen Sicherungssysteme wieder ausgleichen müsste.

Seit Juli 2010 gibt es das Pfändungsschutzkonto. Dieses „P-Konto“ eröffnet Inhabern eines Girokontos ein unbürokratisches Verfahren, um während der Kontopfändung Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte zu behalten und so weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Es sichert eine angemessene Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Das P-Konto wirkt sich auch positiv auf die Belange der Gläubiger aus. Denn wer weiter arbeiten und mit seinen pfandfreien Einkünften wirtschaften kann, wird am Ende auch seine Schulden tilgen können. Weil die Verwaltung von Kontopfändungen beim P-Konto weniger aufwändig und bürokratisch ist, profitieren überdies Banken und Sparkassen von der Neuregelung.

Zitat angebliches Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV-Website)

[Anm.: Lasst euch das mal durchs Gemüt gehen: "... in der Zwangsvollstreckung ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht...". Hier geht es absolut nicht darum, den angeblichen Schuldner vor wilden und illegalen Gläubigern zu schützen, die eine kriminelle Handlung in Form des widerrechtlichen Raubes von Eigentum (Geld) von dessen Bankkonto zu schützen. Zweck dieses "Schutzes" besteht einzig darin, definitiv eine ZWANGSvollstreckung UND eine KontoPFÄNDUNG druchzuführen, dabei orientiert auf einen minimalen Zugriff des zu Pfändenden auf sein Bankkonto zur Deckung sozialer Leistungen im Rahmen seiner "menschlichen Würde". Denn eines soll und darf auf keinen Fall passieren - dass die STAATSGEWALT sein PERSONAL beraubt und dann auch noch Sozialhilfe leisten muss, weil die Beraubten nun GEWALTIG mittellos sind. Dann wäre die Zwangs-Pfändung "für die Katz'".]

Sehr geehrter Kunde,

Um unsere bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen einhalten zu können, haben wir Ihre Konten gegen Verfügungen gesperrt. Die weitere Teilnahme am Zahlungsverkehr ist nur möglich, wenn Ihr Konto ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist.
Wenn ihr Konto bereits als P-Konto geführt wird, brauchen sie nichts weiter veranlassen.
Ist dies noch nicht erfolgt, können Sie in unseren Vertriebsstellen einen Auftrag zur Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto erteilen.
Aus rechtlichen Gründen ist dies nur bei natürlichen Personen als Kontoinhaber zulässig.
Nach Überwersung der gepfändeten Forderung können Sie über Ihre Konten wieder uneingeschränkt verfügen.
[...]

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Berliner Sparkasse

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig.

Zitat Auszug aus dem Schreiben der Berliner Sparkasse an "seinen Kunden"


[Anm.: Dies klingt wie ein harter Schlag ins Gesicht des Sparkassen-Kunden, dem man hier mit unehrlicher und verdrehter Argumentation mitteilt, dass "wir Ihr Konto gesperrt haben, damit eine Pfändung Ihres Kontos ohne Ihren störenden Einfluss vorgenommen werden kann". Durch geschicktes Weglassen bestimmter Wörter klingt dieses Schreiben fast wie eine Entschuldigung der Sparkasse gegenüber seinem Kunden, in Wirklichkeit aber macht die (halbstaatliche) Sparkasse hiermit eindeutig klar, "bevor du als Kontobesitzer dein Geld in Sicherheit bringen kannst, erlauben wir in 'Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen' allen anderen angeblichen Gläubigern erst die Beraubung, dann darfst du wieder zugreifen..." (falls dann noch etwas übrig ist).]

Fazit zum Fall

An diesem Fallbespiel ist klar zu erkennen, dass hier staatliche Gewalt mit monetärer Macht Hand in Hand gemeinsam gegen uns Menschen vorgehen, um uns unter allen Umständen gegen unseren freien Willen zu "gesetzlich" und damit künstlich erschaffenen Abgaben zu zwingen, uns unserer Werte und Vermögen zu berauben und dies absolut entgegen einer "Würde des Menschen" (siehe Zitat BMJV). Diese scheinheilige Gewalttätigkeit dieses Staaten-Banken-Medien - Netzwerkes gegenüber den Menschen in Deutschland ist inzwischen so korrupt und kriminell geworden, dass diese dunklen Mächte sogar skrupellos gegen ihre eigene Gesetzlichkeit verstoßen und sie mißbräuchlich gegen uns verwenden.

Die Bank tritt hier als Unternehmen in einem Pfändungs-Vertrag mit dem Finanzamt "sittenwidrig" gegen Dritte (ihre Kunden) auf, was einem Verstoß gegen den § 138 BGB (Nichtigkeit von Verträgen zu Lasten Dritter - Privatautonomie; sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher) entspricht (eigener Hinweis auf natürliche Personen und damit BGB siehe Zitat Sparkasse). Weiterhin agiert die Bank recht-widrig, wenn sie ohne eigene persönliche Verantwortlichkeit (somit als Firmen-Entität nicht angreifbar) das Schreiben maschinell erstellt und nicht unterzeichnet aus Angst, rechtliche Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen. Hier der Hinweis auf §§ 126, 126a, 126b BGB Schriftform, die eine eigenhändige oder notariell beglaubigte Unterschrift vorschreibt. Zumindest haftet der CEO, falls da nicht irgendwelche Hintertüren in Black's Law eingebaut worden sind.
Weitere Polemik zu Verletzungen von Recht, Gesetz, Menschenwürde erspare ich mir an dieser Stelle und bitte euch, googelt selbst nach diesen Themen und macht euch euer eigenes Bild. Es wird Zeit, sich von diesen Banken zu verabschieden und auf deren "Dienste" zu verzichten. Es gibt mehr und mehr Alternativen, die es sich lohnt anzuschauen.

Lösung zur Situation

Von einem angeblichen Gericht, bei dem nun Klage gegen diesen angeblichen Vollziehungsbeamten oder gegen die angebliche Sparkasse eingereicht werden würde, zu erwarten, dass menschliche Gerechtigkeit geschehe, ist mehr als unwahrscheinlich und eigentlich auch nicht vorgesehen. Einzig und allein geht es vor/zu/im Gericht um die Belastung der Strohmann-Treuhandkonten zur Generierung von Geld für ihre maßlose Gier.
Seit ca. 2008 übernimmt kein Richter/in mehr Verantwortung für das eigene Tun, keine einzige Unterschrift mit nasser Tinte signiert wurden auf Vorladungen, Beschlüssen oder Urteilen gesehen. Sie wissen genau, dass sie mit zwar noch geltenden, aber nicht mehr gültigen Rechtsnormen und Gesetzen agieren, obwohl die gleichen Richter ganze Gesetzbücher außer Kraft gesetzt haben. Weder GG, noch ZPO, StPO, GVG, GVO sind noch gültig, doch die deutsche Justiz macht lustig gegen ihre eigenen Menschen zwangsgewaltig weiter, als sind alle Deutschen dumme Deppen, die weder lesen, noch schreiben oder verstehen können, was hier im Lande vor sich geht.

Das Einzige, was sie nicht beeinflussen und manipulieren können, vor dem sie riesige Angst haben, das sind die Werkzeuge des OPPT, genannt Kulanzmitteilungen, Rechnungen, UCC-Financing Statement inkl. Pfandrecht-Eintragung oder auch Klagen/Verhandlungen vor dem internationalen Justizgerichtshöfen und Tribunalen Allgemeingültiger Rechtsprechung, Common Law, Universal Law, Gesetz des Einen. Nutzt diese Werkzeuge des OPPT, macht damit die Menschen, die im Namen eines korrupten und kriminellen Systems immer noch gegen menschliche Normen handeln, auf "kulante" Art darauf aufmerksam, damit sie ihr Menschen-feindliches Tun selbst erkennen und davon aus eigener Verantwortung Abstand nehmen. Die Hardliner werden nicht nachgeben und landen dann eben vor dem Internationalen Justizgerichtshof und werden alles verlieren, was sie glauben, je gehabt zu haben. Dann soll es so sein.

Kommt in eure Größe als Mensch, übernehmt für euch selbst Verantwortung und verlasst euch nicht auf das System, es ist nicht für Menschen gemacht worden. Sonst hätten wir jetzt schon Frieden auf dem Planeten, zwischen den Menschen und in unseren Herzen.


So ist es, Namaste, Oppt-i.

Bildquellen bearbeitet:
www.ntz.de
sueddeutsche.de

Letzte Aktualisierung: 12.12.2022
Tags: Pfändungsschutzkonto Bank Sparkasse Schuld Gewalt Willkür Finanzamt Vollziehungsbeamter GEZ Zwangsvollstreckung Personal Menschenwürde BMJV Justiz Common Law